Was bisher geschah... Die ganze Geschichte
Willkür des Veterinäramtes in Brandenburg an der Havel kennt keine Grenzen: Unverständliches Handeln auf Kosten des Tierheims und der Bewohner...
Hund Wilko befindet sich seit November 2022 im Tierheim Brandenburg an der Havel. Er kam als sogenanntes „behördliches Verwahrtier“, welches nach Freigabe durch das Veterinäramt der Stadt zur Vermittlung auf die richtige Familie wartet. Das Tierheim ist für ihn zu einem Zuhause (auf Zeit) geworden. Der ungestüme Kindskopf liebt sein Futter, er liebt es zu spielen und zu toben, er liebt seine Patin Janett, die sich regelmäßig mit ihm beschäftigt.
Die langjährigen und erfahrenen Tierpflegerinnen und Tierpfleger bauen eine Bindung zu den Tierheim-Tieren auf, erkennen sofort, wenn etwas nicht stimmt. So geschehen in der vergangenen Woche, Wilko baute langsam ab. Alarmsignal: am Sonntag fraß er nicht mehr. Die erste Anlaufstelle für erkrankte Tierheimtiere ist die Tierarztpraxis Schwarz in Brandenburg an der Havel. Die Untersuchung ließ nichts Gutes erahnen. Ein schwerwiegendes Problem mit dem Magen wurde diagnostiziert, in Folge dessen Wilko unverzüglich in die Anicura Tierklinik Potsdam verbracht. Der etwa 2019 geborene Rüde wurde stationär aufgenommen, weiterführende Diagnostiken und Behandlungen sollten folgen. Nun ist die Stadt Brandenburg an der Havel, vertreten durch das Veterinäramt, für Wilko in der Verantwortung. Eine telefonische Abstimmung durch die Klinik mit Veterinär- und Ordnungsamt war zunächst nicht möglich, die Behandlung des sichtlich geschwächten Wilko allerdings unabdingbar. Letztlich wurde an diesem hektischen und für die Tierheimmitarbeiter emotionalen Tag Frau Dr. Reimann aus dem Veterinäramt erreicht, die sich durch eine Tierärztin von der Dringlichkeit der Behandlung überzeugen ließ und maximal 800 Euro freigab. Ein Kampf auf Kosten des Tierwohls!
Einen Tag später holte ein Vorstandmitglied einen in der Klinik genesenen Kater ab und erkundigte sich nach Wilko. Die irritierende und erschütternde Antwort: Der Hund ist weg, abgeholt durch die Amtstierärztin Frau Reimann, die Rechnung ist noch da. Ohne das Tierheim in Kenntnis zu setzen, wurde der Hund durch das Veterinäramt abgeholt und ohne vorherige Abstimmung oder Information an einen unbekannten Ort verbracht. Tierheimleitung, die Mitarbeitenden, der Vorstand wurden wieder vor den Kopf gestoßen. Der schwerkranke Wilko wurde aus der Klinik geholt! Es stellen sich zahlreiche Fragen: Wo ist Wilko? Warum wurde Wilko dem Tierheim, seinem Zuhause, entrissen? Wird er, trotz hoher Kosten für die Stadtkasse, medizinisch betreut und behandelt? Warum wird das Tierheim nicht informiert? Warum???
Text: J. Keiner/ Foto: J. Alschewski/privat
Was bisher geschah (Teil 1)… Am 08.02.22 freuten wir uns noch über eine gemeinsame Begehung mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit inkl. amtlicher Kontrolle des städtischen Veterinäramtes anlässlich eines durch uns gestellten Fördermittelantrags zur Sanierung unserer Heizungsanlage. Der amtliche Bericht bestätigte damals Mängelfreiheit, was wenig später zur Bewilligung und zur Beauftragung der Baumaßnahmen führte. Ein gutes 3/4 Jahr nach dieser Begehung führte das Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel plötzlich zahlreiche unangekündigte Kontrollen mit teilweise nicht mehr nachvollziehbaren Forderungen in unserem Tierheim durch. Es wurden sowohl Hunde und Katzen unter Vorwänden bei uns herausgeholt und anderweitig untergebracht, was dem Veterinäramt vertragsrechtlich zwar zustehen mag, jedoch weder nachvollziehbar war, noch begründet wurde. Darüber hinaus wurden wir - zuletzt am 17.02.2023, 21.02.2023 und 01.03.2023 - sogar baulich massiv unter Druck gesetzt. Indem angebliche bauliche Mängel im Tierheim Caasmannstraße als vermeintlich tierschutzwidrig beanstandet wurden. Wie wir fortlaufend berichteten wurden alle „Mängel“ durch größtes ehrenamtliches Engagement behoben. Dies hinderte die Stadt in der Folge bei amtlichem „Nachkontrollen“ jedoch nicht daran, immer wieder neue „Mängel“ zu beanstanden. Fortsetzung folgt….
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Was bisher geschah (Teil 2)… Apropos „Es wurden Hunde & Katzen bei uns herausgeholt und anderweitig untergebracht.“ Beginnen wir mit Katze „Feelinara“. Wie die Stadt selbst schriftlich darlegt, wurde die Katze nach der Sicherstellung direkt in die Obhut unseres Tierheimes gegeben und in der Krankenstation untergebracht. Die weitere tierärztliche Versorgung wurde erst durch uns veranlasst, in dem wir unmittelbar unseren Vertragstierarzt konsultierten und das Tier ordnungsgemäß behandeln ließen. Anders als durch die Stadt behauptet, trat weder eine Verschlechterung der Wundheilung auf, noch befand sich das Tier in einer „zu kleinen Box“. Wir sind gerade besonders stolz auf unsere mit Fördermitteln erbaute Katzenkrankenstation, die über selbstgemauerte große Boxen außerhalb von Standardmaßen verfügt und zusätzlich nach oben und unten erweitert werden kann (siehe Bilder). Darüber hinaus wurde aufgrund der tierärztlichen positiven Prognose am 04.09.2022 sogar bereits ein Bild für die Vorstellung auf der Homepage gefertigt (siehe Bild). Am 19.09.2022 wurde Feelinara durch das Veterinäramt ohne Rücksprache mit uns aus der laufenden tierärztlichen Betreuung und seiner Obhut entnommen und dem Tiere e.V. zugeführt. Wie der Beschluss VG 3 L 943/22 des Verwaltungsgerichtes Potsdam belegt, besteht eine enge Beziehung der stellvertretenden Amtstierärztin zu den dort agierenden Tierärzten. Im Beschluss wird anhand zahlreicher Beispiele nun auch gerichtlich festgehalten, dass das Vorgehen der stellvertretenden Amtstierärztin auf unbestimmten, nicht verhältnismäßigen, ermessensfehlerhaften und teilweise konstruierten Annahmen und Schlussfolgerungen unterstützt durch besagte Tierärzte und teilweise im Widerspruch zu sonstigen Befundberichten (hier: FU Berlin) sowie der fachlichen Einschätzungen anderer tangierter Tierärzte - fußt. Fortsetzung folgt....
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Unsere Katzen-Krankenstation (mit Fördermitteln errichtet)
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Alle Boxen sind nach oben/unten und zur Seite erweiterbar
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Auf dem Video seht ihr Wilko nach dem Spazieren und Baden, bei Futter-Suchspielen im Juli 2023
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„Was bisher geschah“ (Teil 9) Für die Tierentnahmen am 19.09.22, 22.09.22, 28.02.23 und 02.03.23 ist bis heute kein rechtsmittelfähiger Bescheid seitens der Stadt Brandenburg an der Havel ergangen. Im Gegenteil die Verwaltung verweigert die Bescheiderstellung und deklariert eine Tierfortnahme neuerdings als „Realakt“ der dem Rechtsmittel des Widerspruchs nicht zugänglich sei.“ Wir haben mal recherchiert, Beispiele für Realakte sind Verwaltungsberichte, das Betreiben einer Kläranlage, das Ausstellen eines Ersatzführerscheins, die Straßenreinigung, ein informelles Verwaltungshandeln…. Nun ja, informiert fühlen wir uns jedenfalls nicht. Auch nicht durch die Aussage, dass die Stadt Eigentümer der Tiere ist und damit „tun und lassen kann, was sie möchte.“ O-Ton Amttierärztinnen.
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California und ihre 7 Welpen nebst Seattle und Montana
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Auf der Suche nach Antworten haben wir in den vergangenen Monaten mehrfach das Gespräch mit der Stadt gesucht und unsere Fragen zu einem großen Teil sogar schriftlich formuliert. Eine akzeptable Beantwortung, eine Auswertung und/oder Einordnung der Vorkommnisse erfolgte leider jedoch nicht, wie auch der nachfolgenden Zusammenfassung zu entnehmen ist.
Auskunftsersuchen an die Stadtverwaltung vom 10.03.2023
- Wohin genau sind die entnommenen Hunde Scar, Gina und Pikachu zu welchen Konditionen und für welchen konkreten Zeitraum verbracht worden?
- Welcher konkrete Tierarzt hat die Hunde Scar, Gina und Pikachu wie und mit welchem Ergebnis behandelt?
- Wann genau und durch wen wurde der Hund Scar zu welchem konkreten Preis operiert?
- Warum genau wurde die Hündin Gina am Tag ihrer Abholung durch das Veterinäramt am 21.02.2023 - unter Zeugen - durch das Veterinäramt u. a. gegen Parvovirose geimpft, wenn doch das Veterinäramt die Hündin als in einem „derart unterernährten Zustand“ bemängelte (Protokoll vom 17.02.2023). Warum konkret wurde durch das Veterinäramt der Impfausweis eingezogen? Warum genau wurde das Tierheim des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V. dem Vernehmen nach nicht über die durch das Veterinäramt oder einen Tierarzt diagnostizierte Canine Parvovirose informiert?
- Wie genau rechtfertigt das Veterinäramt, das Fundtiere und Sicherstellungen durch nur mit einer Einfachimpfung gegen Leptospirose geimpft werden, was keinen wirksamen Schutz gegen die Erkrankung bedeutet? Ist dem Veterinäramt bekannt, dass es sich dabei um eine Zoonose handelt?
- Mit welchem Recht hält das Veterinäramt bei Routinekontrollen des Tierheimes in der Caasmannstraße 16 in 14770 in Brandenburg an der Havel geltende Hygiene- und Schutzbestimmungen nicht ein? Warum gehen Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes ohne die Kleidung zu wechseln oder andere adäquate Schutzmaßnahmen zu ergreifen in eine Stube, in der aktuell gegen Katzenschnupfen behandelt wird und anschließend in weitere Stuben und die Katzenkrankenstation?
- Welche Auftragnehmer beauftragt die Stadt Brandenburg an der Havel neben dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. mit der Unterbringung, Versorgung, Pflege und Vermittlung von Fundtieren und sichergestellten Tieren zu welchen konkreten Konditionen?
- Welche konkreten vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen dem Tiere e.V. und der Stadt Brandenburg an der Havel?
- Welche konkreten vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen dem Tierisch Belzig e.V. und der Stadt Brandenburg an der Havel?
- Warum wurde der durch den Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e. V. auf den Mustern des Deutschen Tierschutzbundes e.V. basierende Entwurf des im Rahmen der Tiervermittlung verwendeten Abgabevertrages, nicht anerkannt, wenn doch nur die bis dato fehlende Auftraggeberin auf dem bisher jahrelang verwendeten Abgabevertrag zu ergänzen war? Warum genau wurde dem Tierschutzverein stattdessen nachweislich das Vertragsmuster des durch den Tiere e.V. verwendeten Vertrages als Vordruck auferlegt. Wann genau wurde dieses durch das Veterinäramt nun aufdiktierte Vertragsmuster, das jegliche näheren tierschutzrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vermissen lässt, durch das städtische Rechtsamt mit welchem konkreten Ergebnis geprüft? Auf welcher Rechtsgrundlage, weist das Veterinäramt die Verwendung dieses Vertragsmusters an und welche konkreten Konsequenzen hat es, wenn der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel stattdessen das durch ihn eingereichte Vertragsmuster verwendet?
- Inwieweit ist der Stadt Brandenburg an der Havel bekannt, dass der Tiere e.V. mit dem Tierisch Belzig e.V. fusioniert und allein 16 Fundtierbetreuungsverträge hält? Inwieweit ist der Personalschlüssel von 2 Beschäftigten im Tierheim Wiesenburg im Verhältnis zur dort zu betreuenden Zahl von Tieren tierschutzrelevant?
- Welche konkreten Pläne verfolgt die Stadt Brandenburg an der Havel in Bezug auf den Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. und das durch ihn betriebene Tierheim?
- Welche Vereine, Privatpersonen und sonstigen Institutionen kontaktiert die stellvertretende Amtstierärztin gegenwärtig, um eine Räumung des Tierheims in der Caasmannstraße vorzubereiten? Welche konkreten Aussagen trifft Frau Reimann in Bezug auf den derzeitigen Zustand der Tiere und die Unterbringung im Tierheim des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V.? Für wann ist die Räumung geplant? Welche konkreten Vorwürfe bestehen gegen den Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V.?
- Auf welcher Grundlage wird über ein „Abrechnungschaos“ im Jahr 2022 gesprochen? Welche Unregelmäßigkeiten sind damit konkret gemeint?
- Welche „Rechtlichen Vorgaben zur Tierhaltung und vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Brandenburg“ bedürfen einer Erläuterung und was bedeutet das konkret?
- Welche Nachnutzung des Pachtgrundstückes Caasmannstraße 16 in 14770 Brandenburg an der Havel ist durch die Stadt Brandenburg an der Havel konkret geplant?
Der Antrag auf Akteneinsicht bzw. Beantwortung unserer Fragen wurde mit Datum vom 07.04.2023 grundsätzlich abgelehnt, da der Antrag nach Auffassung der Verwaltung nicht hinreichend bestimmt sein soll. Hiergegen wurde unsererseits ein umfangreich begründeter Widerspruch eingelegt.
Auskunftsersuchen an die Stadt Brandenburg an der Havel vom 16.05.2023
- Wie viele in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Brandenburg an der Havel fallenden Fund- und Sicherstellungstiere - unterteilt nach Hund, Katze, Kleintier - zählten Sie im Zeitraum vom 01.01.2022 bis Stichtag 15.05.2023?
- Wie viele der unter Ziffer 1 genannten Tiere wurden vertragsgemäß dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel zur Versorgung, Unterbringung und Vermittlung zugeführt, wie viele Tiere unterteilt nach Tierarten wurden im genannten Zeitraum anderen Einrichtungen unter welchen konkreten vertraglichen Bedingungen und aus welchem Grund zugeführt? Um welche konkreten Einrichtungen handelte es sich dabei?
- Welche Schutzgebühr wurde bei der Vermittlung durch andere Einrichtungen erhoben?
- Inwieweit werden die tierschutzgerechten Bedingungen anderer Einrichtungen vorab durch die Stadt Brandenburg an der Havel vor und während der Unterbringung von Tieren konkret geprüft? Wie wird die Einhaltung tierschutzgerechter Standards in diesen Einrichtungen durch die Stadt Brandenburg an der Havel gewährleistet?
- Warum begrenzt die Stadt Brandenburg an der Havel die Erlaubnis zum Führen von sogenannten gefährlichen und im Land Brandenburg verbotenen Hunden ausschließlich auf angestellte Beschäftigte des Tierheimes, die die erforderliche Sachkunde nach § 11 HundehV des Landes Brandenburg vorweisen und sich mittels Kopie des Arbeitsvertrages legitimieren müssen?
- Warum schließt die Stadt Brandenburg an der Havel in ihrer Erlaubnis sachkundige Ehrenamtler, z. B. geschulte Vereinsmitglieder und Hundetrainer von Trainings- und Beschäftigungsmaßnahmen außerhalb des Tierheimgeländes aus? Inwieweit erfolgte bei dieser Entscheidung ein Abwägungsprozess insbesondere bezogen auf das Tierwohl, die Steigerung der Lebensqualität und die Vermittlungsfähigkeit dieser Tiere?
Der Antrag auf Akteneinsicht bzw. Beantwortung unserer Fragen wurde mit Datum vom 26.07.2023 abgelehnt. Die Verwaltung führt hierzu als Begründung schriftlich aus:
"Da Ihnen die Zahl der in der Stadt Brandenburg an der Havel unterzubringenden Tiere im angefragten Zeitraum durch Ihre eigene monatliche Abrechnung bekannt sein dürfte, erübrigt sich hier die Akteneinsicht gem. § 6 Abs. 4 AIG. Lediglich zu 6 Tieren wurde im Jahr 2022 Individualverträge geschlossen. Diese Akten fallen unter § 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG. Ein Antrag auf Akteneinsicht ist abzulehnen,
wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht werden. Hier liegt keine Zustimmung der betroffenen Personen und Unternehmen zur Offenbarung vor. Das Auskunftsersuchen durch Akteneinsicht zu Ihrer Erlaubnis gem. § 10 Abs. 5 Hunde wurde an die zuständige Behörde weitergeleitet." Hiergegen wurde unserseits Widerspruch eingelegt. Denn: Entgegen der Darstellung des Veterinäramtes, ersucht der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. um eine fachlich und sachlich richtige und vollständige Beantwortung seiner Nachfragen, die vorliegend Informationen betreffen, die ihm explizit weder vorliegen, noch in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Mithin kann die Argumentation des Veterinäramtes schon allein aufgrund bestehender Widersprüche nicht nachvollzogen werden. So führte die Stadt Brandenburg an der Havel bereits selbst mehrfach – auch schriftlich und öffentlichkeitswirksam zu bestehenden Individualverträgen mit dem Tiere e.V. aus und weicht allein dort in irreführender Weise erheblich von den nun mit Bescheid vom 27.07.2023 dargelegten Angaben ab. Fraglich ist insofern, wie viele Tiere durch die Stadt Brandenburg an der Havel entgegen des bestehenden Vertrages tatsächlich anderweitig untergebracht wurden, ohne dass eine Beteiligung des bestehenden Vertragspartners oder eine Unterbringung bei diesem überhaupt erfolgte oder in Betracht gezogen wurde.
Ferner erscheint eine bloße Weiterleitung des „Auskunftsersuchens durch Akteneinsicht“ zur Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 5 HundehV an die zuständige Behörde mehr als fragwürdig. Dies insbesondere, da sich das örtlich zuständige Veterinäramt u. a. für das Tierwohl und somit auch für die Lebensqualität von Tieren zuständig zeichnet, es unterliegt zudem organisatorisch ein und demselben Fach- und Geschäftsbereich – wie auch die hier angesprochene Fachgruppe 32 . Wir gehen aufgrund der Weiterleitung davon aus, dass der gebotene Abwägungsprozess i. S. d. Tierwohls, der Steigerung der Lebensqualitiät der Tiere sowie der Vermittlungsfähigkeit vorliegend weder erfolgt noch zukünftig beabsichtigt ist. Jedenfalls wurden hierzu bislang keine einschlägigen Ausführungen getätigt.
Auskunftsersuchen an die Stadt Brandenburg an der Havel vom 10.07.2023
Am 08.02.2023 wurde der Hund Scar sowie am 03.03.2023 der Hund Pikachu zur Durchführung notwendiger Kreuzband-Operationen durch das Veterinäramt aus unserem Tierheim abgeholt. Zuvor wurden beide beabsichtigen Operationen durch unseren Vertragstierarzt beim Veterinäramt angezeigt, mit dem Ziel einer Abstimmung zu den Kosten sowie zur beauftragten Klinik. Statt einer Abstimmung erfolgte jedoch die Fortnahme. Beide Tiere wurden bis heute nicht in die Obhut des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V., als durch die Stadt Brandenburg an der Havel mit der Aufnahme, artgerechten Unterbringung, Haltung und Vermittlung von Fundtieren und sichergestellten Tieren beauftragter Verein, zurück überführt. Die nicht erfolgte Rückgabe verletzt u. a. unsere vertraglich vereinbarten Rechte. Den Medien konnten wir entnehmen, dass sich Scar unter neuem Namen „Mojo“ beim Tiere e.V. in Geltow und Pikachu bei Tierisch Belzig e.V. befindet.
Auf Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz baten wir die Stadtverwaltung um folgende Auskünfte:
- Welcher konkrete Tierarzt hat die Hunde Scar und Pikachu operiert und warum?
- Wann genau erfolgten die Operationen?
- Welche genauen Kosten sind für die Operationen entstanden?
- Aus welchem konkreten Grund und auf welcher genauen rechtlichen, insbesondere vergaberechtlichen Grundlage sowie auf welcher vertraglichen Grundlage und zu welchen konkreten Konditionen wurden die Hunde Scar und Pikachu dauerhaft beim Tiere e.V. bzw. Tierisch Belzig e.V. untergebracht?
- Wann genau wurden die Hunde Scar und Pikachu in ein neues Zuhause vermittelt?
- Welcher konkrete Verkaufspreis wurde für Pikachu erhoben?
- Welcher konkrete Verkaufspreis wurde für Scar erhoben?
Der Antrag auf Akteneinsicht bzw. Beantwortung unserer Fragen wurde mit Datum vom 26.07.2023 abgelehnt. Die Verwaltung führt hierzu als Begründung schriftlich aus:
"Diese Fragen beziehen sich auf Akten, die unter § 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG fallen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist abzulehnen, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht werden. Die betroffenen Personen bzw. Unternehmen wurden zu Ihrer Zustimmung zur Offenbarung befragt. Es wurde keine Zustimmung erteilt.". Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt.
Auskunftsersuchen an die Stadt Brandenburg an der Havel vom 24.07.2023
Wie der Verein Tiere e.V. auf seiner Homepage nunmehr öffentlichkeitswirksam mitteilt, wurden durch ihn „in Zusammenarbeit mit der Stadt Brandenburg, Tiere aus zahlreichen „Animal Hoarding“-Fällen untergebracht, versorgt und tierschutzgerecht vermittelt.“ Dieser Umstand ist dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. am 23.07.2023 bekannt geworden und verschärft die in der Beantwortung der Stadtverwaltung an die Fraktion Freien Wähler vom 24.04.2023 getätigten Aussagen, dass zu einzelnen Tieren fallbezogene Verträge mit dem Tiere e.V. zu den gleichen Konditionen wie mit dem Tierheim Brandenburg gemacht wurden. Es handelt sich vorliegend um eine vergaberechtswidrige Vertragsverletzung, die ausdrücklich gerügt wurde.
Auf Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz sowie als unmittelbar betroffen, baten wir die Stadt daher um folgende Auskünfte:
- Von welchen konkreten zahlreichen Fällen aus Animalhoarding ist vorliegend die Rede?
- Um wie viele Tiere unterteilt nach Hunden, Katzen, Kleintieren und Exoten handelt es sich genau?
- Warum konkret wurden diese Tiere nicht im Tierheim des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V. untergebracht, wie es vertraglich geregelt ist?
- Wer konkret hat den Verein Tiere e.V. zu welchen genauen Konditionen beauftragt (monatliche Pauschale oder Einzelabrechnung)
- Erfolgt die Abrechnung pro Tier oder unabhängig von der Tierzahl?
- Welche konkrete Vertragsdauer wurde vereinbart?
- Wurden zusätzliche Leistungen oder Auflagen vereinbart?
- Werden Tierarztkosten gesondert vergütet oder sind diese von der monatlichen Pauschale erfasst?
- Durch welche Vertragstierärzte erfolgt die tierärztliche Behandlung der Tiere?
- Wann genau wurden die Tiere vermittelt? Wie hoch ist die Aufenthaltsdauer in jedem konkreten Einzelfall?
- Gingen/Gehen die Tiere in das Eigentum des Auftragnehmers über?
- Erfolgt eine Beteiligung der Stadt Brandenburg an den Vermittlungserlösen?
- Welche konkreten Einnahmen wurden aus der Vermittlung dieser Tiere durch die Stadt Brandenburg an der Havel sowie den Tiere e.V. erzielt?
- Wo genau werden die Tiere untergebracht und wie ist die Einhaltung u. a. tierschutzrechtlicher Standards gewährleistet?
- Besteht seitens der Stadt Brandenburg an der Havel ein Vertrag mit dem Verein Tiere e.V., Tierisch Belzig e.V., der Tierrettung Potsdam und/oder der Tierarztpraxis Ebeling betreffend Fundtieren und behördlichen Beschlagnahmungen?
- Wenn ja, wann genau wurde/-n diese/-r abgeschlossen und auf welcher konkreten vergaberechtlichen Grundlage (Ausschreibung)? Welche genauen Konditionen, analog zu den Fragen 5-14, wurden vereinbart und warum?
Der Antrag auf Akteneinsicht bzw. Beantwortung unserer Fragen wurde mit Datum vom 27.07.2023 abgelehnt. Die Verwaltung führt hierzu als Begründung schriftlich aus:
"Die Fragen beziehen sich auf Akten, die nicht im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel vorliegen.". Hiergegen wurde unsererseits Widerspruch eingelegt. Denn: Die Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel stellt eine Pflichtaufgabe der vor Ort zuständigen Behörde – hier die Stadt Brandenburg an der Havel dar. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Akten, die dem originären Zuständigkeitsbereich der Stadt unterliegen, nicht vorliegen sollen. Unabhängig davon, dass der bestehende Fundtierbetreuungsvertrag mit dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. vorliegend ganz offensichtlich nicht ausgeschöpft wurde und wird, bedarf ein davon abweichender Vertrag – auch wenn dieser zusätzlich und auf dem Wege der Einzelbeauftragung zustande gekommen sein mag - zweier übereinstimmender Willenserklärungen, die hier schon allein in Bezug auf Treu und Glauben, Wahrung der Haushaltgrundsätze und auch der Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel schriftlich fixiert werden. Im Übrigen sei auf die öffentlichkeitswirksamen, abweichenden und widersprüchlichen Ausführungen der Verwaltung u.a. vom 24.04.2023 und 24.07.2023 verwiesen, die schon allein auf das Vorhandensein etwaiger Vorgangsakten schließen lassen. Der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. hält an der vollständigen Beantwortung seines Auskunftsersuchens fest.
Aktuelle Entwicklungen - Ein Update
Wilko´s Verbleib ist bis heute unklar. Aus aktuellem Anlass und aufgrund widersprüchlicher Angaben der örtlichen Printmedien sowie des Veterinäramtes haben wir mit Datum vom 23.10.2023 ein erneutes Auskunftsersuchen an die Stadtverwaltung gerichtet und stellen hierin folgende Fragen:
- Aus welchem konkreten Grund nimmt das Veterinäramt Vertragstiere spontan ohne Vorankündigung und/oder Abstimmung mit dem Tierheim und/oder seinem Vertragstierarzt fort, sobald der Vertragstierarzt Befund, Diagnose und Behandlungsmaßnahmen festgelegt hat und diese auf eine tiermedizinische Behandlung in einer Tierklinik hinauslaufen (zuletzt die Hunde Scar, Pikachu und Wilko betreffend). Bitte gehen Sie insbesondere darauf ein, dass diese Vorgehensweise immer anlässlich eines Anrufes unseres Vertragstierarztes erfolgte, der der Information und Abstimmung dienen sollte. Gehen Sie auch darauf ein, dass die Fortnahme durch das Veterinäramt ohne vorherige aktuelle Sichtung der Tiere spontan erfolgte, die Notwendigkeit von Behandlungen durch das Amt per Ferndiagnose am Telefon in Frage gestellt wurde und - im Fall Wilko - von Vornherein eine Kostenbegrenzung des Veterinäramtes bis max. 800 € telefonisch ausgesprochen wurde. Auf welcher konkreten Berechnung basiert diese Kostengrenze?
- Warum genau weist die Stadt Brandenburg an der Havel die fortgenommenen Tiere immer ein- und demselben Tierarzt – hier: den Tierärzten Ebeling zu?
- Wie lässt sich diese Zuweisung mit den §§ 7, 9, 11 und 13 Abs. 8 der Berufsordnung der Tierärzte vereinbaren, wonach sich Tierärztinnen und Tierärzte u. a. kollegial und rücksichtsvoll gegenüber ihren Berufskollegen zu verhalten haben, Werbung zu unterbleiben hat und die Zuweisung von Patienten an andere Kolleginnen und Kollegen gegen Entgelt oder sonstige Vorteile untersagt ist?
- Zu welchen konkreten Konditionen wurde bzw. wird Wilko seit dem Tag seiner Fortnahme beim Tierarzt behandelt? Was konkret wurde gemacht und abgerechnet, auf welcher konkreten Grundlage wurde abgerechnet?
- Warum genau grenzt die Stadt den Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. hinsichtlich der Inanspruchnahme vom Pflegestellen massiv ein, lehnt die Kostenübernahme in solchen Fällen ab und beruft sich zudem auf einen zu hohen Kontrollaufwand? Wie lässt sich dies damit vereinbaren, dass Wilko durch das Veterinäramt zeitgleich in einer externen fremden Pflegestelle zur Nachsorge untergebracht wurde?
- Warum genau werden dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. die Entlassungspapiere der Tierklinik zum Hund Wilko, aus denen Befunde, Diagnosen sowie Verlauf hervorgehen, vorenthalten? Wilko wurde auf Veranlassung des Tierschutzvereins und in Abstimmung mit seinen Vertragstierärzten aufgrund einer akuten Symptomatik selbst eingewiesen, die Berechtigung dazu ergibt sich sowohl aus der bestehenden Betriebserlaubnis als auch dem bestehenden Vertrag. Mit welcher Diagnose konkret und welcher Weiterbehandlungsempfehlung konkret wurde Wilko bei der Abholung durch Frau Dr. Reimann aus der Tierklinik entlassen?
- Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die Tierärzte des Tiere e.V. in Personalunion, nicht nur ein Tierheim und eine Tierarztpraxis betreiben, sondern auch angestellte Dozierende am Institut Dr. Heydrich (ehemaliger Landestierschutzbeauftragter und vormals Beschäftigter des Veterinäramtes der Stadt Brandenburg an der Havel) sind, als solche u. a. Vorträge für Amtstierärzte halten und sogar namentlich im Landestierschutzbericht erwähnt werden?
- Haben Sie und/oder Frau Dr. Reimann an einem der unter Punkt 7 genannten Seminare/Vortragsreihen teilgenommen? Haben ggf. weitere Beschäftigte der Stadt Brandenburg an der Havel daran teilgenommen?
- Ist der Stadt Brandenburg an der Havel bekannt, dass die gleichen Tierärzte zeitgleich anstreben, ein eigenes Tierschutzzentrum im Landkreis Potsdam-Mittelmark zu errichten und dazu offenkundig den Ausbau der Zusammenarbeit mit Behörden und den Abschluss weiterer Fundtierbetreuungsverträge für ihr angestrebtes Tierschutzzentrum als ein großes Ziel publizieren?
- Ist der Stadt Brandenburg an der Havel bekannt, dass auf der Homepage des Tiere e.V. die bestehende, gemeinsame Arbeit u. a. mit dem Veterinäramt der Stadt Brandenburg hervorgehoben wird, wonach Tiere aus zahlreichen Animalhoarding-Fällen untergebracht, versorgt und tierschutzgerecht vermittelt werden konnten? Warum genau blieb der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. in diesen zahlreichen Fällen unberücksichtigt und wurde als bestehender Vertragspartner nicht einmal angefragt?
- In welchem Zusammenhang steht die durch den Oberbürgermeister erfolgte Beanstandung gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2023 „Tierheim langfristig erhalten – Vertrag anpassen!“?
Antwort ausstehend ....
Alle weiteren voran gestellten Auskunftsersuchen, die Antwort der Verwaltung sowie die gesamte Geschichte haben wir im weiteren Blog-Verlauf für EUCH zusammen gefasst.
Nachruf zur Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.2023 und Richtigstellung
Wilko - Wie wir dich kennenlernen durften... Ein Rückblick
Und immer wieder neue unangekündigte Kontrollen...
...so zuletzt am 09.11.2023 geschehen, diesmal erschien das Veterinäramt sogar mit unangekündigter externer Begleitung, nahm wissentlich in Kauf, dass weder Tierheimleitung noch Vorstandsmitglieder anwesend waren und hielt die Tierpfleger ganze 5 Stunden in Atem - Zeit die eigentlich unseren Tieren gehörte. Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze. Soviel vorab: Wir haben selbstverständlich Widerspruch eingelegt.
Was bisher geschah (ff.).... Der Fall "Ben".
Mit Schreiben vom 23.11.2023 richteten wir ein erneutes Auskunftsersuchen an die Stadt Brandenburg an der Havel, welches folgende Fragen beinhaltet:
- Warum genau wurde Hund Ben trotz völlig eindeutiger Diagnose zweier unabhängiger Tierärzte durch das Veterinäramt zur Obduktion eingeschickt?
- Wie hoch genau sind die Obduktionskosten für auf dem Gebiet der Stadt Brandenburg gefundene und sichergestellte Tiere?
- Wie viele Obduktionen wurden bei diesen Tieren, aus welchem konkreten Anlass und mit welchem genauen Ergebnis in den letzten 3 Jahren durchgeführt?
- Welche konkreten Tierärzte haben die Obduktion des Hundes Ben und alle weiteren Obduktionen, zu welchen konkreten Kosten und mit welchem konkreten Ergebnis durchgeführt? Wir bitten um Zuleitung des Obduktionsberichtes des Hundes Ben sowie aller weiteren ehemaligen Bestandstiere des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V.
- Warum genau wird durch das Veterinäramt neuerdings für Pflegestellen entgegen der bestehenden, jahrelangen Praxis ein Antrag verlangt?
- Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage fußt diese Forderung, zumal die Kostenübernahme durch das Veterinäramt in der Vergangenheit abgelehnt wurde?
- Wie genau lässt sich dies mit dem bestehenden Vertrag vereinbaren, nach dem der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. erstrecht mit der artgerechten Unterbringung und Vermittlung beauftragt ist, ihm diese Kompetenz übertragen wurde und er sogar selbst Nachkontrollen durchführt?
- Warum genau soll es zukünftig nicht mehr ausreichen, in der Abrechnung Zeitdauer und Grund (i.d.R. Handaufzucht/ medizinische Nachsorge) zu vermerken und den Pflegevertrag beizufügen?
- Warum werden Vereinsmitglieder die sich temporär und für die Verwaltung kostenneutral um Tiere kümmern, plötzlich unter einen Generalverdacht gestellt, gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen, während das Amt selbst ständig Tiere aus dem Vertragsgegenstand entnimmt und spurlos verschwinden lässt? Zuletzt geschehen im Fall des am 10.10.2023 aus der Tierklinik Anicura in Potsdam durch Frau Dr. Reimann (Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel) persönlich abgeholten Hundes Wilko?
- Wo genau ist der Hund Wilko? Falls er vermittelt wurde, zu welchen konkreten Konditionen? In welcher Höhe findet eine Beteiligung des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e. V. an der Vermittlungsgebühr vor dem Hintergrund der bisherigen Aufwendungen des Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. statt?
- Welche Informationen/Unterlagen zum bisherigen Behandlungsstand, Impfstatus etc. wurden der Pflegestelle bzw. dem Adoptanten zu dem Hund Wilko gegeben?
- Warum genau erfolgte bisher keine Information an den bisherigen Halter (Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V.) zum Verbleib von Wilko? Diese werden benötigt, um den neuen Halter u. a. über charakterliche Eigenschaften, Trainingsfortschritte und Besonderheiten zu informieren.
- Die Fragen 10-12 bitten wir ebenso für alle weiteren ab dem 19.09.2022 ff. durch das Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel im Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. fortgenommenen und anderweitig untergebrachten bzw. vermittelten Tiere zu beantworten.
Antwort ausstehend....