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- Tiergeflüster - 
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© Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V.

Was bisher geschah... Die ganze Geschichte

Willkür des Veterinäramtes in Brandenburg an der Havel kennt keine Grenzen: Unverständliches Handeln auf Kosten des Tierheims und der Bewohner...


Hund Wilko befindet sich seit November 2022 im Tierheim Brandenburg an der Havel. Er kam als sogenanntes „behördliches Verwahrtier“, welches nach Freigabe durch das Veterinäramt der Stadt zur Vermittlung auf die richtige Familie wartet. Das Tierheim ist für ihn zu einem Zuhause (auf Zeit) geworden. Der ungestüme Kindskopf liebt sein Futter, er liebt es zu spielen und zu toben, er liebt seine Patin Janett, die sich regelmäßig mit ihm beschäftigt. 


Die langjährigen und erfahrenen Tierpflegerinnen und Tierpfleger bauen eine Bindung zu den Tierheim-Tieren auf, erkennen sofort, wenn etwas nicht stimmt. So geschehen in der vergangenen Woche, Wilko baute langsam ab. Alarmsignal: am Sonntag fraß er nicht mehr. Die erste Anlaufstelle für erkrankte Tierheimtiere ist die Tierarztpraxis Schwarz in Brandenburg an der Havel. Die Untersuchung ließ nichts Gutes erahnen. Ein schwerwiegendes Problem mit dem Magen wurde diagnostiziert, in Folge dessen Wilko unverzüglich in die Anicura Tierklinik Potsdam verbracht. Der etwa 2019 geborene Rüde wurde stationär aufgenommen, weiterführende Diagnostiken und Behandlungen sollten folgen. Nun ist die Stadt Brandenburg an der Havel, vertreten durch das Veterinäramt, für Wilko in der Verantwortung. Eine telefonische Abstimmung durch die Klinik mit Veterinär- und Ordnungsamt war zunächst nicht möglich, die Behandlung des sichtlich geschwächten Wilko allerdings unabdingbar. Letztlich wurde an diesem hektischen und für die Tierheimmitarbeiter emotionalen Tag Frau Dr. Reimann aus dem Veterinäramt erreicht, die sich durch eine Tierärztin von der Dringlichkeit der Behandlung überzeugen ließ und maximal 800 Euro freigab. Ein Kampf auf Kosten des Tierwohls!

Einen Tag später holte ein Vorstandmitglied einen in der Klinik genesenen Kater ab und erkundigte sich nach Wilko. Die irritierende und erschütternde Antwort: Der Hund ist weg, abgeholt durch die Amtstierärztin Frau Reimann, die Rechnung ist noch da. Ohne das Tierheim in Kenntnis zu setzen, wurde der Hund durch das Veterinäramt abgeholt und ohne vorherige Abstimmung oder Information an einen unbekannten Ort verbracht. Tierheimleitung, die Mitarbeitenden, der Vorstand wurden wieder vor den Kopf gestoßen. Der schwerkranke Wilko wurde aus der Klinik geholt! Es stellen sich zahlreiche Fragen: Wo ist Wilko? Warum wurde Wilko dem Tierheim, seinem Zuhause, entrissen? Wird er, trotz hoher Kosten für die Stadtkasse, medizinisch betreut und behandelt? Warum wird das Tierheim nicht informiert? Warum???


Text: J. Keiner/ Foto: J. Alschewski/privat

Was bisher geschah (Teil 1)… Am 08.02.22 freuten wir uns noch über eine gemeinsame Begehung mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit inkl. amtlicher Kontrolle des städtischen Veterinäramtes anlässlich eines durch uns gestellten Fördermittelantrags zur Sanierung unserer Heizungsanlage. Der amtliche Bericht bestätigte damals Mängelfreiheit, was wenig später zur Bewilligung und zur Beauftragung der Baumaßnahmen führte. Ein gutes 3/4 Jahr nach dieser Begehung führte das Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel plötzlich zahlreiche unangekündigte Kontrollen mit teilweise nicht mehr nachvollziehbaren Forderungen in unserem Tierheim durch. Es wurden sowohl Hunde und Katzen unter Vorwänden bei uns herausgeholt und anderweitig untergebracht, was dem Veterinäramt vertragsrechtlich zwar zustehen mag, jedoch weder nachvollziehbar war, noch begründet wurde. Darüber hinaus wurden wir - zuletzt am 17.02.2023, 21.02.2023 und 01.03.2023 - sogar baulich massiv unter Druck gesetzt. Indem angebliche bauliche Mängel im Tierheim Caasmannstraße als vermeintlich tierschutzwidrig beanstandet wurden. Wie wir fortlaufend berichteten wurden alle „Mängel“ durch größtes ehrenamtliches Engagement behoben. Dies hinderte die Stadt in der Folge bei amtlichem „Nachkontrollen“ jedoch nicht daran, immer wieder neue „Mängel“ zu beanstanden. Fortsetzung folgt…. 
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Was bisher geschah (Teil 2)… Apropos „Es wurden Hunde & Katzen bei uns herausgeholt und anderweitig untergebracht.“ Beginnen wir mit Katze „Feelinara“. Wie die Stadt selbst schriftlich darlegt, wurde die Katze nach der Sicherstellung direkt in die Obhut unseres Tierheimes gegeben und in der Krankenstation untergebracht. Die weitere tierärztliche Versorgung wurde erst durch uns veranlasst, in dem wir unmittelbar unseren Vertragstierarzt konsultierten und das Tier ordnungsgemäß behandeln ließen. Anders als durch die Stadt behauptet, trat weder eine Verschlechterung der Wundheilung auf, noch befand sich das Tier in einer „zu kleinen Box“. Wir sind gerade besonders stolz auf unsere mit Fördermitteln erbaute Katzenkrankenstation, die über selbstgemauerte große Boxen außerhalb von Standardmaßen verfügt und zusätzlich nach oben und unten erweitert werden kann (siehe Bilder). Darüber hinaus wurde aufgrund der tierärztlichen positiven Prognose am 04.09.2022 sogar bereits ein Bild für die Vorstellung auf der Homepage gefertigt (siehe Bild). Am 19.09.2022 wurde Feelinara durch das Veterinäramt ohne Rücksprache mit uns aus der laufenden tierärztlichen Betreuung und seiner Obhut entnommen und dem Tiere e.V. zugeführt. Wie der  Beschluss VG 3 L 943/22 des Verwaltungsgerichtes Potsdam belegt, besteht eine enge Beziehung der stellvertretenden Amtstierärztin zu den dort agierenden Tierärzten. Im Beschluss wird anhand zahlreicher Beispiele nun auch gerichtlich festgehalten, dass das Vorgehen der stellvertretenden Amtstierärztin auf unbestimmten, nicht verhältnismäßigen, ermessensfehlerhaften und teilweise konstruierten Annahmen und Schlussfolgerungen unterstützt durch besagte Tierärzte und teilweise im Widerspruch zu sonstigen Befundberichten (hier: FU Berlin) sowie der fachlichen Einschätzungen anderer tangierter Tierärzte - fußt. Fortsetzung folgt....

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    "Feelinara"

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    Unsere Katzen-Krankenstation (mit Fördermitteln errichtet)

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    Alle Boxen sind nach oben/unten und zur Seite erweiterbar

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„Was bisher geschah (Teil 3)“ Am 22.09.22 wurden uns weitere Hunde fortgenommen. Dabei ging das Amt wie folgt vor: Am Abend des 21.09.22 kündigte die Verwaltung an, am Folgetag zwischen 13-13.30 Uhr California mit ihren 7 noch säugenden Welpen, ScoobyDoo & Boston abzuholen.Zuvor wurden am 19.09.22 bereits Seattle & Montana abgeholt. Alle Tiere wurden erst unmittelbar vor ihrer Abholung durch das Veterinäramt zur Vermittlung freigegeben, obwohl durch das Amt noch keine vollständige Schutzimpfung erfolgt war. Als Begründung wurde durch das Veterinäramt u.a. angeführt, dass die Vermittlung angeblich zu spät erfolgen würde und die Welpen noch nicht auf der Homepage auftauchen würden. Dass diese erst in der Nacht vom 28.07.22 zum 29.07.22 das Licht der Welt erblickten, noch gesäugt wurden, keine 8 Wochen alt waren und auch der nicht bestehende Impfschutz in einem eklatanten Missverhältnis zu der bestehenden Forderung des Veterinäramtes standen, interessierte dieses nicht. Dass die weiteren Tiere, erst seit dem 16.09.22 nicht mehr in der „Sicherstellung“ waren, weshalb bis dato schon rechtlich gar keine Vermittlung möglich war, hinderte ebenso nicht daran, den Abtransport durchzusetzen. Nur auf Nachfrage des Vereinsvorstandes führte die stellv. Amtstierärztin vor Ort unter Zeugen aus, dass die Hunde, welche in der Vorwoche abgeholt wurden, angeblich nach Urin rochen und am für uns bis dato unbekannten Ankunftsort erheblichen Durst aufwiesen. Dies kann durch uns nicht nachvollzogen werden,da die Tiere im Tierheim nachweislich jederzeit Zugang zu frischem Wasser haben und kein auffälliges Trinkverhalten aufwiesen. Ferner vermutete das Veterinäramt aufgrund eines bis heute nicht nachgewiesen, erheblichen „Wurmbauches“ einen akuten Ileus bei der Hündin Montana. Auf unsere Nachfrage,welche Diagnose durch den vom Veterinäramt beauftragten Tierarzt tatsächlich getroffen wurde, antwortete dieses lediglich, dass „Montana nochmals entwurmt wurde“, was sowohl die vorangestellte Vermutung als auch die Abholung der Tiere obsolet erscheinen lässt. Fortsetzung folgt ...

„Was bisher geschah“ (Teil 4) … Im Falle der  Fortnahme am 22.09.2022 entriss das Veterinäramt Tiere, insbesondere Welpen, nicht nur dem Muttertier, sondern auch ihrem gewohnten Umfeld, trug sie ungesichert auf dem Arm vom Tierheimgelände und setzte sie ohne Wasser in handelsübliche Transportboxen, die sodann in einen vor dem Tierheim an der Hauptverkehrsstraße parkenden roten VW Bulli mit der Aufschrift "Tierrettung Potsdam" verladen wurden. Das Veterinäramt und seine Helfer rissen die frei auf dem Hof laufenden Welpen, unter Zeugen teilweise an den Hinterbeinen hoch, auch das Herunterführen von adulten Hunden mittels „Würger“ ist zu nennen. Letzteres obwohl die Tiere ein Halsband trugen, an der bereits eine handelsübliche Leine befestigt war. Der Würger kam zusätzlich zum Einsatz, ohne dass man das Tier hätte als unkooperativ bezeichnen können. Fortsetzung folgt… 

„Was bisher geschah“ (Teil 5) … Der in der Landeshauptstadt ansässige Verein „Tierrettung Potsdam“ stellte zu dem roten VW Bulli der als Transportmittel zum Einsatz kam in der Presse klar: "Das Auto ist nicht mehr für die Tierrettung Potsdam unterwegs! Es wurde verkauft!“ und weiter: "Das Fahrzeug war im Auftrag der Stadt Brandenburg unterwegs und nicht in unserem Namen!". Fakt ist, dass die betroffenen Tiere, in der regulären tierärztlichen Bestandbetreuung und im Bedarfsfall in tierärztlicher Behandlung waren. Über den Verbleib der abgeholten Tiere hatten wir bis dahin keine Kenntnis, da das Veterinäramt dazu keine Angaben gemacht hat. Wie nachträglich bekannt wurde, sind die entnommenen Welpen an den Verein Tiere e.V. übergeben worden, der mit dem Tierisch Belzig e.V. fusioniert ist und seinerseits inzwischen allein 16 Fundtierbetreuungsverträge anderer Kommunen und Gemeinden hält. Die entnommenen Tiere wurden teilweise noch am selben Tag vermittelt. Dieser nachträglich bekannt gewordene Umstand, sowie die Tatsache, dass die zuständige Amtstierärztin uns am 09.03.2023 als Vordruck für den zukünftig von uns zu verwendenden Abgabevertrag den vom Verein Tiere e.V. verwendeten Vertrag als Vertragsmuster auferlegen wollte, obwohl darin jegliche näheren tierschutzrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen fehlten (Beweise liegen uns vor), legte nahe, dass trotz des bestehenden Fundtiervertrages mit uns vertragliche Beziehungen zu dem Verein Tiere e.V. bestehen, was vergaberechtlich unzulässig ist. Dies insbesondere da wir uns auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung durchsetzten und mittlerweile seit 2004 im Auftrag der Stadt tätig sind. Im Übrigen ist es Tierärzten auch Amtstierärzten gemäß § 13 Abs. 8 BerufsO untersagt, Tiere gegen Entgelt oder sonstige Vorteile anderen Kollegen zuzuweisen oder zuweisen zu lassen. Fortsetzung folgt… 

Memorys in Love - "California" - Erinnerst du dich noch an unsere gemeinsame „Pyjama-Party?“ im Tierheim? Du warst hoch schwanger und genau wie wir ein bißchen aufgeregt. Also blieben wir bei dir, auch in der Nacht. Solange bis deine 7 kleinen Zaubermäuse irgendwann bereit waren das Licht der Welt zu erblicken. Am 22.09.2022 hat euch das Veterinäramt abgeholt, ohne uns zu sagen wohin die Reise geht. Wir haben nie aufgehört an euch zu denken, die traumatischen Bilder haben sich in unseren Kopf, euer ängstliches Winseln und Fiepen in unsere Ohren eingebrannt. Wie genau der Vorwurf gegen uns lautet, wissen wir bis heute nicht. Ein rechtsmittelfähiger Bescheid ist nie ergangen. Im Gegenteil, das Veterinäramt lehnte eine Bescheiderstellung uns gegenüber schriftlich ab. 

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Auf dem Video seht ihr Wilko nach dem Spazieren und Baden, bei Futter-Suchspielen im Juli 2023

„Was bisher geschah“ (Teil 6) …Gina wurde am 21.02.23 aus dem Tierheim fortgenommen. Am Tag ihrer Abholung wurde sie durch das Veterinäramt - unter Zeugen - u. a. gegen Parvovirose geimpft, obwohl das selbe Veterinäramt die Hündin kurz zuvor (am 17.02.23) als angeblich „krank“ und in einem angeblich „unterernährten Zustand“ bemängelte. Ginas Impfausweis wurde eingezogen. Die Meinung unserer behandelnden Vertragstierärzte wurde nicht gehört, sondern vielmehr angegriffen und in die laufende Behandlung eingegriffen. Das Einholen der bereits für den 21.02.23 terminierten Zweitmeinung wurde verweigert und durch die Fortnahme der Hündin am gleichen Tag verhindert. Fakt ist, wenn das Tier tatsächlich so „krank“ und „unterernährt“ gewesen wäre, hätte es an diesem Tag gar nicht geimpft werden dürfen. Dass Gina jedoch geimpft wurde, belegt, dass sie zwar unter stressbedingten Gewichtsverlust gelitten hat – nicht jedoch tierschutzwidrig und durch uns verursacht angeblich  „krank“ und „unterernährt“ war, Dies wird zudem durch die noch am 17.02.23 durch unseren Vertragstierarzt durchgeführte Blutabnahme ohne Befund (!keine Auffälligkeiten) untersetzt. Gina befand sich bereits in tierärztlicher Behandlung, die u.a. das Zufüttern von Aufbaukur beinhaltete. Sie hätte somit durchaus weiter im Tierheim versorgt werden können, zumal es zu diesem Zeitpunkt bereits eine Interessentin für die Hündin gab. Auf telefonische Nachfrage des Vereinsvorstandes, verweigerte die Amtstierärztin die Terminwahrnehmung mit der Aussage „es handle sich um ein Stadttier, sie schulde keine Erklärung“ und legte abrupt den Hörer auf. Fortsetzung folgt…

„Was bisher geschah“ (Teil 7) Apropos „GINA“ - Irritierend wirkte in diesem Zusammenhang, dass das Veterinäramt nach der erst am 21.02.23 durchgeführten Impfung gegen Canine Parvovirose – bereits am Folgetag dem 22.02.23 den Hund positiv auf das gleiche Virus testete bzw. testen ließ und gegenüber Interessenten behauptete, dass die Hündin gegenwärtig medikamentös versorgt werde und im Anschluss lebenslang Enzyme zu sich nehmen müsse (Beweise liegen vor). Auch wenn davon auszugehen ist, dass bei dem Test wenn überhaupt lediglich der Impfstamm zu einem positiven Ergebnis geführt hat, wurde das Tierheim selbst durch die agierenden Amtstierärztinnen nicht über die angeblich diagnostizierte Canine Parvovirose, wohlgemerkt, eine meldepflichtige Erkrankung, informiert.

Ebenso steht im deutlichen Widerspruch, dass die bei uns entnommene Hündin Gina am 30.03.23 - in der weiteren Folge durch den Tierisch Belzig e.V. auf seiner Facebook-Seite als „Notfall“ vorgestellt wurde, obwohl dem Veterinäramt seit dem Tag der Abholung am 21.02.23 bekannt war, dass es in unserem Tierheim eine ernsthafte und geeignete Interessentin für die Hündin gab. Diese wurde jedoch, trotz Kontaktvermittlung und regelmäßiger Nachfragen beim Veterinäramt seit dem Tag der Fortnahme hingehalten und kam nicht zum Zuge. Mittlerweile hat Gina - wenn auch nicht durch uns vermittelt - liebevolle Menschen gefunden - die den Kontakt zu uns suchten, aufgrund verschiedener Probleme Rat bei uns einholten und holen. Fortsetzung folgt…

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„Was bisher geschah“ (Teil 8)… Im März 2023 holte das Veterinäramt wieder zwei Hunde (Scar links im Bild und Pikachu unten) in unserem Tierheim ab. Anlass war eine Rücksprache unserer Vertragstierärzte mit dem Veterinäramt zu jeweils geplanten Kreuzband-Operationen und einer Kostenübernahme durch die Stadt. Diese nahm das Amt jedoch zum Anlass, die Tiere mit der Aussage, diese sollen anderweitig operiert werden, aus unserem und dem Wirkungskreis unserer Vertragstierärzte zu entziehen und (wie nachträglich bekannt geworden ist) erneut dem Verein Tiere e.V. zuzuführen. Dort wurde eines der Tiere „Scar“ in „Mojo“ umbenannt und zur Vermittlung angeboten. Ausweislich des Vermittlungstextes bei Tiere e.V. bzw. Tierisch Belzig e.V. wurden die Tiere „vor einiger Zeit operiert“, durch wen genau dazu schweigt die Stadt bis heute. DANK unserer gestrigen Berichterstattung wissen wir nun zumindest: Pikachu - der durch die agierenden Amtstierärzte auf dem Protokoll übrigens zur Hündin erklärt wurde - geht es gut und er hat ein liebevolles Zuhause gefunden. Wie es Scar (Mojo) geht und wo er genau ist,  wissen wir leider nicht und hoffen nur, dass er nicht noch weiter zum Wanderpokal gemacht wird. Scar zeigte bei uns Verhaltensauffälligkeiten, die unsere Hundetrainer und wir angegangen sind. Der ständige Wechsel von Orten und Bezugspersonen war dieser Arbeit gewiss nicht zuträglich. Fortsetzung folgt…

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    Scar

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    Pikachu

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„Was bisher geschah“ (Teil 9) Für die Tierentnahmen am 19.09.22, 22.09.22, 28.02.23 und 02.03.23 ist bis heute kein rechtsmittelfähiger Bescheid seitens der Stadt Brandenburg an der Havel ergangen. Im Gegenteil die Verwaltung verweigert die Bescheiderstellung und deklariert eine Tierfortnahme neuerdings als „Realakt“ der dem Rechtsmittel des Widerspruchs nicht zugänglich sei.“ Wir haben mal recherchiert, Beispiele für Realakte sind Verwaltungsberichte, das Betreiben einer Kläranlage, das Ausstellen eines Ersatzführerscheins, die Straßenreinigung, ein informelles Verwaltungshandeln…. Nun ja, informiert fühlen wir uns jedenfalls nicht. Auch nicht durch die Aussage, dass die Stadt Eigentümer der Tiere ist und damit „tun und lassen kann, was sie möchte.“ O-Ton Amttierärztinnen.

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    Gina

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    Wilko

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    Feelinara

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    Pikachu

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    California und ihre 7 Welpen nebst Seattle und Montana

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„Was bisher geschah“ (Teil 10) Niemand ist perfekt, auch wir nicht. Ihr werdet in jedem Tierheim immer etwas finden, dass verbesserungsfähig ist oder noch nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Wie überall auch eine Frage von Neubau, Altbau oder Sanierung bzw. Situation. Nun ja, ihr habt die Wahl. 1. Ihr könnt mit dem Finger auf uns zeigen, vielleicht besonders reißerische Bilder von der einen kaputten Fliese, dem einen rostigen Heizkörper oder dem einen Häufchen Kot fertigen (ihr werdet sie finden, ganz sicher!) in der Regel verkauft sich die Auflage dadurch nämlich besser und wenn es gerade leider keine adäquaten Bilder gibt, dann bedient man sich einfach freier Bildquellen des „www“ und wird die Quellenangabe später „Tierheim“ nennen. 2. Ihr macht euch selbst ein Bild und nutzt die zahlreichen Möglichkeiten einfach bei uns vorbei zu schauen, wie es viele von euch getan haben und tun. Sei es i. R. unserer Tage der offenen Tür, die wir in diesem Jahr bereits 3x durchgeführt haben, zum Weihnachtsfest am 10.12.2023, von 13-16 Uhr oder zwischendurch. Wie viele kleine und große Delegationen wir nun schon durch unser Tierheim führen durften, können wir kaum mehr zählen, darunter neben EUCH liebe Tierfreunde inkl. aller neuen Familien unserer ehemaligen Schützlinge, regelmäßig auch den Tierheimberater des Deutschen Tierschutzbundes (wohlgemerkt ein promovierter Tierarzt) sowie zahlreiche politische Vertreter. Fortsetzung folgt...

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„Was bisher geschah“ (Teil 11) Am 20.04.23 erfolgte u.a. eine Nachkontrolle einer vormals beanstandeten Zwingeranlage durch das Veterinäramt. Wohlgemerkt agiert dieses hier als zuständige Überwachungsbehörde und nicht als Vertragspartner. Diese Kontrollen sind wichtig auch für uns und wurden bereits in den Vorjahren regelmäßig durchgeführt. Weshalb jedoch die mit viel Mühe instandgesetzte Zwingeranlage im Frühjahr aufgrund einer dort schon vorher stehenden, noch nicht isolierten Hundehütte erneut gesperrt wurde, erschließt sich uns nicht. Zumal uns bewusst ist, dass unsere Hundehütten leider noch nicht bzw. nicht mehr vollständig den gesetzlichen Ansprüchen entsprechen. In der Vergangenheit hatten wir u.a. in Zusammenarbeit mit den Azubis des VHS sowie Privatpersonen Hütten gebaut, diese sind jedoch in die Jahre gekommen und müssen ersetzt bzw. - da festgemauert -, abgerissen werden. Es hieß also Fördermöglichkeiten ausfindig machen, Anträge stellen (eine Mammutaufgabe im Ehrenamt), warten, planen und hoffen… hoffen, auf die Bewilligung, darauf, dass die Hütten schnell beschafft und aufgestellt sind und darauf, dass nicht wieder Tiere bei uns fortgenommen werden, um sie erneut in ein anderes Tierheim zu stecken, das die Anforderungen nachweislich selbst nicht erfüllt. Fortsetzung folgt…

"Was bisher geschah..." (Teil 12) Apropos Fördermittelanträge. Im Vereinsalltag sind wir täglich mit der Frage konfrontiert: "Was können wir leisten und vor allem was zuerst?". Diese Frage stellt sich nicht nur personell, sondern vor allem finanziell. Hier ein zu reparierendes Dach, dort die in die Jahre gekommene Heizungsanlage, die Fertigstellung des Kleintierhauses, die Instandsetzung der Außengehege, die Anschaffung von Soft- und Hardware für die Digitalisierung,  das Vorantreiben und Nachrüsten erforderlicher Sicherheitsstandards, die Vermeidung von Katzenelend durch Kastration sowie die Anschaffung isolierter Hütten...Diese Aufzählung erhebt längst keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Fakt ist jedoch:  All diese Aufgaben gehen wir an und zwar zeitgleich neben Tieraufnahme, -unterbringung, -versorgung, -beschäftigung, -training, -vermittlung, Kundenbetreuung, täglicher Reinigung, Tierarztfahrten, plötzlichen Notrufen, Homepagepflege, Social Media u.v.m. TÄGLICH von Montag bis Sonntag. All diese Dinge benötigen Zeit, müssen sorgfältig und nachhaltig recherchiert, Experten befragt,  finanzielle Mittel beantragt werden, bevor es schließlich an die Umsetzung geht. Wir konnten in 2023 bereits zwei Bärenprojekte abschließen: Die Sanierung der Dächer in den Außenanlagen und den Einbau einer neuen Heizungsanlage im Haupthaus. Wir sind guter Dinge, dass uns auch die Anschaffung der noch fehlenden isolierten Hütten gelingt. Die Fördermittel sind beantragt und auch für den Fall, dass diese nicht bewilligt werden, finden wir einen Weg, so wie wir immer einen Weg gefunden haben. Fortsetzung folgt...

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„Was bisher geschah…“ (Teil 13) Während uns am 10.03.23 eine Delegation der CDU-Fraktion besuchte, das Tierheim besichtigte und auch mit seinen Bewohnern auf Tuchfühlung ging, so auch Hund WILKO, versuchten wir bereits seit den Vorfällen im September 2022 gemeinsam eine Gesprächsebene mit der Verwaltung zu finden. Zunächst auf Arbeits-, später auf Fachbereichsleiter-, Beigeordneten- und Oberbürgermeisterebene. Wir stellten all unsere Fragen mündlich + schriftlich. Nachvollziehbare bzw. überhaupt Antworten blieb uns die Verwaltung jedoch bis heute schuldig. Im Gegenteil: Die Kommunikation ließ uns gerade auf Arbeitsebene deutlich spüren, an welchem Ende der "Nahrungskette" wir uns einzufinden hatten. So wurden Tierpfleger vor Ort unter den Augen von Zeugen wie Leibeigene herum kommandiert und u. a. die Hygienevorschriften des Tierheimes ignoriert. Auf telefonische Nachfrage des Vereinsvorstandes, hier die Hündin Gina betreffend, verweigerte die Amtstierärztin sehr ungehalten eine Information mit den Worten: „Das ist ein Stadttier, sie schulde keine Erklärung.“. Im Anschluss knallte sie abrupt den Hörer auf. Auch die Gespräche auf höherer Leitungsebene waren eher erdrückend als hilfreich. Unser Vorschlag einen Vor-Ort Termin im Tierheim zu machen - Fachbereichsleiter und Beigeordnete, waren unseres Wissens noch nie in unserem Tierheim - wurde durch die Amtstierärztin abgelehnt und konnte nur über die direkte Einbeziehung der Beigeordneten überhaupt stattfinden (Beweise liegen vor). Als Vermittler und Experten hatten wir zu diesem Termin übrigens  auch den Tierschutzberater des Deutschen Tierschutzbundes e.V., einen Vertreter seiner Rechtsabteilung sowie einen Vertreter des Landestierschutzverbandes Brandenburg eingeladen. Fortsetzung folgt….


„Was bisher geschah.. (Teil 14) Im Rahmen unserer Gespräche sowie davor und danach versuchte die Verwaltung mehrfach mündlich und schriftlich (Letzteres als Informationsschreiben betitelt), Vertragsinhalte und die dazu seit Jahren geübte Praxis einseitig – ohne unsere Zustimmung - zu ändern. Als Gründe wurden pauschal angebliche Gesetzesänderungen angeführt, die jedoch nie konkret benannt wurden. Überdies wurde uns zwar insbesondere von der Beigeordneten immer wieder großes Lob für unsere so wichtige ehrenamtliche Arbeit ausgesprochen, hintendran jedoch und unterstützt durch das städtische Rechtsamt wiederum, regelmäßig die Vertragskündigung als angeblich einzige Lösung für den nicht auskömmlichen Fundtierbetreuungsvertrag offeriert. Kurzum: Wir fühlen und fühlten uns extrem unter Druck gesetzt. Dieser Druck wurde zum Jahresende 2023 immer massiver und allem Anschein nach unter Zeitdruck ausgeübt. Besonders irritierend erscheint an dieser Stelle, dass die Verwaltung zwar ihrerseits meint, einseitig in den Vertragsinhalt eingreifen zu können, auf der Kehrseite jedoch die durch den Tierschutzverein erbetene finanzielle Anpassung der dort geregelten Tagessätze für unzulässig erachtet, obwohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seinem Rundschreiben entsprechende Öffnungsklauseln beschreibt. So wurde auch der Beschluss der Freien Wähler 170/23 "Tierheim langfristig erhalten - Vertrag anpassen" trotz breiter Mehrheit in der Stadtverordnetnenversammlung, in der wir mittlerweile Dauergäste sind, durch den Oberbürgermeister beanstandet. Wohlgemerkt leider ohne, je persönlich einen Fuß in unser Tierheim gesetzt zu haben, was uns sehr traurig stimmt. Der bestehende Vertrag wird unsererseits nicht gekündigt. Fortsetzung folgt…

„Was bisher geschah…“ (Teil 15) Apropos einseitige Vertragsänderungen.  Mit Schreiben vom 27.06.23 wurden wir seitens des Veterinäramtes darüber informiert, dass wir ab dem 01.07.23 für tierärztliche Leistungen in Vorkasse zu gehen haben und die jahrelang praktizierte Direktabrechnung zwischen den durch uns beauftragten Tierärzten und der Stadt nicht mehr möglich und eine Abtretung ausgeschlossen sei. Ein dahingehend eingelegter Widerspruch, ob der erheblichen wenn auch temporären Mehrbelastung, wurde abgelehnt. Danach überschlugen sich die Ereignisse. Zunächst erhielt unser Vertragstierarzt nach eingelegter mündlicher Beschwerde, die Zusage von höherer Führungsebene, auch weiter nach alt bewährtem Abrechnungssystem verfahren zu dürfen. Sprich er stellt die Rechnung für notwendige tierärztliche Leistungen, das Tierheim prüft diese und im Anschluss erfolgt die Direktabrechnung zwischen Tierarzt und Stadt. Eine schriftliche Information seitens der Verwaltung blieb dazu jedoch aus. Erst im persönlichen Gespräch zwischen uns und dem Oberbürgermeister am 29.08.23, erklärte dieser auf unsere Nachfrage hin, die durch die Amtsveterinärin neu getroffene Regelung seinerseits widerrufen zu haben. Eine schriftliche Bestätigung blieb jedoch auch hier aus. Kurzum: Die Tierarztrechnungen unseres Vertragstierarztes liegen nach wie vor seit April dieses Jahres unbezahlt und nicht nachvollziehbar „auf Halde“. Statt nun endlich die Rechnung zu bezahlen, lässt sich das Veterinäramt immer neue völlig beispiellose Forderungen einfallen und tritt dabei in Personalunion wahlweise als Vertragspartner oder Überwachungsbehörde auf. Wobei Letztere regelmäßig die Darlegung des nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen konkreten Informationsbedürfnisses zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgabe vermissen lässt. Fortsetzung folgt …


„Was bisher geschah…“ (Teil 16) Seit gut einem Jahr erfolgt die ständige Abforderung von „Krankenkarten“, tierärztlichen Behandlungsanweisungen, Medikamenten- u. Wiegelisten, Röntgenbildern, Blutbildern bei uns und beim Tierarzt sowie nachträgliche Eingriffe in bzw. die spontane Fortnahme aus der laufenden tierärztlichen Behandlung durch das Veterinäramt, sogar in durch uns beauftragten Tierkliniken. Hierbei tritt das Amt gern beliebig entweder als Vertragspartner oder als zuständige Überwachungsbehörde auf. Wohlgemerkt: Also auf unterschiedlichen Rechtsgebieten.  Das jüngste Beispiel stellt eine Email vom 11.10.23 da, in der wir anlässlich der „Überprüfung und abschließenden Bezahlung" von Tierarzt- Rechnungen aufgefordert wurden mal eben "bis zum 13.10.23, 12 Uhr" 35 Krankenkarten und die Behandlungsanweisungen im tierärztlichen Behandlungsbuch im Amt „vorbeizubringen“, wahlweise durch das Amt abholen zu lassen, um diese dort zu kopieren. Unsere Bitte um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme vor Ort im Tierheim blieb unbeantwortet und mündete nur 3 Tage später in eine unangekündigte „Amtliche Veterinärüberwachung", bei der gleich zwei leitende Amtstierärztinnen Tierbestandkarten und Medikamentenlisten abfotografierten, während der teilnehmende Mitarbeiter des Ordnungsamtes dem Geschehen unbeteiligt folgen musste. Nunja, die Stadtverwaltung scheint demnach vom bundesweiten Personalmangel nicht betroffen zu sein. 


Unabhängig von der pflichtgemäßen Dokumentation des Tierarztes, führen auch wir ordnungsgemäß ein tagesaktuelles Bestandsbuch mit fortlaufender Nr. sowie Angaben zu Art, Rasse, Alter, Herkunft und Verbleib des Tieres nebst einer A5-Bestandskarte zu jedem Tier worauf Erkrankungen, Besonderheiten, Fütterung, ggf. Behandlung, Medikamente etc. eingetragen werden. Problematisch ist es jedoch diese regelmäßig vor Ort benötigten Unterlagen im Original irgendwo einzureichen. Dies erscheint schon aus arbeitsorganisatorischer Sicht unverhältnismäßig.  Fraglich ist zudem, wozu diese Unterlagen bei einer Zahlungsanweisung benötigt werden, wenn doch schon die Rechnung selbst detailliert alle getroffenen tierärztlichen Maßnahmen ausweist und diese vor Einreichung durch uns geprüft und sachlich/rechnerisch richtig gezeichnet wird. Neuerdings erhalten unsere Tierärzte aufgrund eingereichter Rechnungen übrigens sogar ganze Fragenkataloge, in denen sie u.a. zu rechtfertigen haben „warum das Tierheim Hunde mit einem auffälligen Gangbild dem Tierarzt vorstellt“. Fortsetzung folgt…

"Was bisher geschah..." (Teil 17) Wie auch das Veterinäramt weiß, arbeiten wir seit dem 2. Quartal 2023 akribisch an der digitalen Organisation des Tierheimes und haben dazu eine eigens durch den Deutschen Tierschutzbund e.V. entwickelte und durch Tierschutzvereine im gesamten Bundesgebiet genutzte Software sowie benötigte Hardware angeschafft. Die medienbruchfreie Umsetzung der Digitalisierung bedingt jedoch zunächst das zeitaufwendige Einpflegen aller Daten und macht während des Übergangzeitraums  eine hybride Aktenführung unumgänglich. Ein wenig enttäuscht waren wir daher, dass die Amtstierärztin im Rahmen ihrer amtlichen Veterinärüberwachung am 16.10.23 anzweifelte, dass eine digitale Dokumentation dem Anspruch der "Fälschungssicherheit" entspricht. Dies wäre ihrer Ansicht nach eher bei der guten, alten Papierakte der Fall. Willkommen im 21. Jahrhundert. Fortsetzung folgt...

"Was bisher geschah"...(Teil 18) Während sogenannte verbotene "Listenhunde" bis Mitte 2022 sowohl mit Tierpflegern als auch Ehrenamtlichen mit entsprechender Sachkunde nach § 11 HundehV das Tierheimgelände verlassen durften, wurde diese Regelung durch die Verwaltung nun spontan geändert. Jetzt dürfen nur noch angestellte, sachkundige Tierpfleger, sofern sie sich mittels Kopie des Arbeitsvertrages legitimiert haben, das Tierheimgelände mit diesen Hunden verlassen. Warum die Verwaltung plötzlich geschulte Ehrenamtler und sogar Hundetrainer von Trainings- und Beschäftigungsmaßnahmen außerhalb des Tierheimes ausschließt und inwieweit bei dieser Entscheidung ein Abwägungsprozess bezogen auf das Tierwohl, die Steigerung der Lebensqualität und die Vermittlungsfähigkeit dieser ohnehin benachteiligten Tiere erfolgte, blieb bisher trotz Nachfrage unbeantwortet. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung auf unsere Beschwerde hin, zwar auf die Einreichung von Arbeitsverträgen verzichtet, die eigentliche Entscheidung jedoch nicht korrigiert. Betrachtet man die Situation innerhalb des Landes Brandenburg und bundesweit, wird die bestehende Ungleichbehandlung mehr als deutlich. Beispielhaft sei Hund Scar genannt, der uns im März 2023 spontan, anlässlich einer anstehenden Kreuzband-Operation aus dem vertragsgemäßen Tierbestand und aus der laufenden tierärztlichen Behandlung durch das Veterinäramt fortgenommen wurde. Eine Begründung oder Angaben zum Verbleib lies die Verwaltung hierbei erneut vermissen. Wie wir später durch Eigenrecherche erfuhren, wurde Scar vertragswidrig einem anderen Verein zur tierärztlichen Behandlung und offensichtlich dauerhauften Unterbringung zugeführt, demnach befindet sich Scar beim Tiere e.V. und wurde dort in Mojo umbenannt. Hier agieren unproblematisch auch Ehrenamtliche, sogar Minderjährige, mit sogenannten gefährlichen Hunden, deren Haltung im Land Brandenburg verboten oder nur unter Auflagen möglich ist. Inwieweit  unsere Handlungs- und Konkurrenzfähigkeit hier durch die Behörde bewusst negativ beeinflusst wird, überlassen wir an dieser Stelle euch zu bewerten. Fortsetzung folgt...

"Was bisher geschah..."(Teil 19) Gern arbeiten wir auch mit Pflegestellen zusammen, nicht selten sind wir selbst auch Pflegestelle. Die Vorteile liegen auf der Hand: eine 1:1-Betreuung für kranke Tiere, Stressreduzierung, Umweltsozialisierung (z. B. Hunde-Welpen), bessere Trainingsbedingungen für Hunde, bis hin zur Handaufzucht von zumeist Katzen, aber auch Kleintieren und/oder Hunden. Dennoch bereitete uns das Thema Pflegestellen in der Vergangenheit so einige Bauchschmerzen, insbesondere wenn es sich dabei um Fund- oder Sicherstellungstiere der Stadt Brandenburg handelte, die wir vertragsgemäß für die Kommune unterbringen, pflegen, versorgen und vermitteln. Denn: Diese Vertragsleistungen werden – anders als in der Vergangenheit in begründeten Einzelfällen vollzogen – nunmehr durch das Veterinäramt örtlich auf das Tierheim begrenzt. Ergo: Für Tiere in Pflegestellen - also Tiere die nicht vor Ort im Tierheim sind - zahlt die Kommune nicht und sieht zudem ihre „Überwachungsmöglichkeit“ durch die anderweitige Unterbringung gefährdet. Dies führte in der Vergangenheit zu erheblichen Rückforderungen des Veterinäramtes, obwohl uns die Kosten für Pflege, Futter und Tierarztkosten natürlich trotzdem entstanden sind, vom persönlichen Aufwand, den schlaflosen Nächten, Tierarztfahrten  etc. mal ganz abgesehen. Ebenso wird uns die Arbeit zu Lasten der Tiere erschwert und das notwendige schnelle und flexible Handeln durch diese Regelung verwehrt. Fraglich ist auch hier, inwieweit der Gleichbehandlungsgrundsatz durch diese Regelung außer Acht gelassen wurde, wenn doch die Vereine denen die bei uns fortgenommenen Tiere durch das Veterinäramt zugeführt wurden ( Tiere e.V., Tierisch Belzig e.V.) regelmäßig mit Pflegestellen arbeiten dürfen. Zuletzt betraf dies auch Hund Wilko, wie wir in feinster "Yellow-Press-Manier" den örtlichen Printmedien entnehmen durften.Fortsetzung folgt...

„Layla“ - „Der Fundhund, der kein Fundhund ist“, wurde am 10.10.23 ins Tierheim gebracht. Die Finder stellten eine offizielle Fundtieranzeige und gaben hierauf an, das Tier freilaufend ohne Halsband/Geschirr am Tschirchdamm, in 14772 Brandenburg gefunden zu haben. Ein durch uns am selben Tag veröffentlichter Suchaufruf, brachte einen entscheidenden Hinweis: Demnach wurde „Layla“ - so ihr Name - kurz zuvor bei Ebay zum Verkauf angeboten. Diesen Umstand wie auch den Fund, zeigten wir unserem Vertragspartner der Stadtverwaltung, die sich als zuständige Ordnungsbehörde nicht nur für Fundtiere, sondern auch für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verantwortlich zeichnet, ordnungsgemäß an. Darauf hin veröffentlichte die Stadt Brandenburg „Layla“ nochmals als offensichtlich ausgesetzten „Fundhund“, bat die Bevölkerung um Hinweise und warb zeitgleich um ein neues Zuhause. Was danach geschah ist für uns unbegreiflich. Mit Datum vom 18.10.23 erreichte uns ein Schreiben des Veterinäramtes, in dem dieses mitteilt, dass die Pressemitteilung erfolgreich gewesen sei. Demnach solle es sich bei Layla nicht um einen Fundhund, sondern „um eine Abgabe im Auftrag des Tierhalters“ handeln. Layla sei nun „rechtlich als Abgabetier zu werten, so dass die Stadt KEINE Kosten übernimmt“. Und weiter: „Der Halter wurde aufgefordert, sich mit dem Tierheim in Verbindung zu setzen, um die Abgabemodalitäten zu klären“. Wir müssen nicht erwähnen, dass sich der ominöse Eigentümer bis heute nicht bei uns gemeldet hat. Alarmierend scheint allerdings, dass das Aussetzen eines Tieres neuerdings nachträglich mit Hilfe des Veterinäramtes legalisiert werden kann, auf Tierheim-Kosten versteht sich.

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Auf der Suche nach Antworten haben wir in den vergangenen Monaten mehrfach das Gespräch mit der Stadt gesucht und unsere Fragen zu einem großen Teil sogar schriftlich formuliert. Eine akzeptable Beantwortung, eine Auswertung und/oder Einordnung der Vorkommnisse  erfolgte leider jedoch nicht,  wie auch der nachfolgenden Zusammenfassung zu entnehmen ist.

Auskunftsersuchen an die Stadtverwaltung vom 10.03.2023


  1. Wohin genau sind die entnommenen Hunde Scar, Gina und Pikachu zu welchen Konditionen und für welchen konkreten Zeitraum verbracht worden?
  2. Welcher konkrete Tierarzt hat die Hunde Scar, Gina und Pikachu wie und mit welchem Ergebnis behandelt?
  3. Wann genau und durch wen wurde der Hund Scar zu welchem konkreten Preis operiert?
  4. Warum genau wurde die Hündin Gina am Tag ihrer Abholung durch das Veterinäramt am 21.02.2023 - unter Zeugen - durch das Veterinäramt u. a. gegen Parvovirose geimpft, wenn doch das Veterinäramt die Hündin als in einem „derart unterernährten Zustand“ bemängelte (Protokoll vom 17.02.2023). Warum konkret wurde durch das Veterinäramt der Impfausweis eingezogen? Warum genau wurde das Tierheim des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V. dem Vernehmen nach nicht über die durch das Veterinäramt oder einen Tierarzt diagnostizierte Canine Parvovirose informiert?
  5. Wie genau rechtfertigt das Veterinäramt, das Fundtiere und Sicherstellungen durch nur mit einer Einfachimpfung gegen Leptospirose geimpft werden, was keinen wirksamen Schutz gegen die Erkrankung bedeutet? Ist dem Veterinäramt bekannt, dass es sich dabei um eine Zoonose handelt?
  6. Mit welchem Recht hält das Veterinäramt bei Routinekontrollen des Tierheimes in der Caasmannstraße 16 in 14770 in Brandenburg an der Havel geltende Hygiene- und Schutzbestimmungen nicht ein? Warum gehen Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes ohne die Kleidung zu wechseln oder andere adäquate Schutzmaßnahmen zu ergreifen in eine Stube, in der aktuell gegen Katzenschnupfen behandelt wird und anschließend in weitere Stuben und die Katzenkrankenstation?
  7. Welche Auftragnehmer beauftragt die Stadt Brandenburg an der Havel neben dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. mit der Unterbringung, Versorgung, Pflege und Vermittlung von Fundtieren und sichergestellten Tieren zu welchen konkreten Konditionen?
  8. Welche konkreten vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen dem Tiere e.V. und der Stadt Brandenburg an der Havel?
  9. Welche konkreten vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen dem Tierisch Belzig e.V. und der Stadt Brandenburg an der Havel?
  10. Warum wurde der durch den Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e. V. auf den Mustern des Deutschen Tierschutzbundes e.V. basierende Entwurf des im Rahmen der Tiervermittlung verwendeten Abgabevertrages, nicht anerkannt, wenn doch nur die bis dato fehlende Auftraggeberin auf dem bisher jahrelang verwendeten Abgabevertrag zu ergänzen war? Warum genau wurde dem Tierschutzverein stattdessen nachweislich das Vertragsmuster des durch den Tiere e.V. verwendeten Vertrages als Vordruck auferlegt. Wann genau wurde dieses durch das Veterinäramt nun aufdiktierte Vertragsmuster, das jegliche näheren tierschutzrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vermissen lässt, durch das städtische Rechtsamt mit welchem konkreten Ergebnis geprüft? Auf welcher Rechtsgrundlage, weist das Veterinäramt die Verwendung dieses Vertragsmusters an und welche konkreten Konsequenzen hat es, wenn der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel stattdessen das durch ihn eingereichte Vertragsmuster verwendet?
  11. Inwieweit ist der Stadt Brandenburg an der Havel bekannt, dass der Tiere e.V. mit dem Tierisch Belzig e.V. fusioniert und allein 16 Fundtierbetreuungsverträge hält? Inwieweit ist der Personalschlüssel von 2 Beschäftigten im Tierheim Wiesenburg im Verhältnis zur dort zu betreuenden Zahl von Tieren tierschutzrelevant?
  12. Welche konkreten Pläne verfolgt die Stadt Brandenburg an der Havel in Bezug auf den Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. und das durch ihn betriebene Tierheim?
  13. Welche Vereine, Privatpersonen und sonstigen Institutionen kontaktiert die stellvertretende Amtstierärztin gegenwärtig, um eine Räumung des Tierheims in der Caasmannstraße vorzubereiten? Welche konkreten Aussagen trifft Frau Reimann in Bezug auf den derzeitigen Zustand der Tiere und die Unterbringung im Tierheim des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V.? Für wann ist die Räumung geplant? Welche konkreten Vorwürfe bestehen gegen den Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V.?
  14. Auf welcher Grundlage wird über ein „Abrechnungschaos“ im Jahr 2022 gesprochen? Welche Unregelmäßigkeiten sind damit konkret gemeint?
  15. Welche „Rechtlichen Vorgaben zur Tierhaltung und vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Brandenburg“ bedürfen einer Erläuterung und was bedeutet das konkret?
  16. Welche Nachnutzung des Pachtgrundstückes Caasmannstraße 16 in 14770 Brandenburg an der Havel ist durch die Stadt Brandenburg an der Havel konkret geplant?


Der Antrag auf Akteneinsicht bzw. Beantwortung unserer Fragen wurde mit Datum vom 07.04.2023 grundsätzlich abgelehnt, da der Antrag nach Auffassung der Verwaltung nicht hinreichend bestimmt sein soll. Hiergegen wurde unsererseits ein umfangreich begründeter Widerspruch eingelegt.

Auskunftsersuchen an die Stadt Brandenburg an der Havel vom 16.05.2023


  1. Wie viele in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Brandenburg an der Havel fallenden Fund- und Sicherstellungstiere - unterteilt nach Hund, Katze, Kleintier - zählten Sie im Zeitraum vom 01.01.2022 bis Stichtag 15.05.2023?
  2. Wie viele der unter Ziffer 1 genannten Tiere wurden vertragsgemäß dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel zur Versorgung, Unterbringung und Vermittlung zugeführt, wie viele Tiere unterteilt nach Tierarten wurden im genannten Zeitraum anderen Einrichtungen unter welchen konkreten vertraglichen Bedingungen und aus welchem Grund zugeführt? Um welche konkreten Einrichtungen handelte es sich dabei?
  3. Welche Schutzgebühr wurde bei der Vermittlung durch andere Einrichtungen erhoben?
  4. Inwieweit werden die tierschutzgerechten Bedingungen anderer Einrichtungen vorab durch die Stadt Brandenburg an der Havel vor und während der Unterbringung von Tieren konkret geprüft? Wie wird die Einhaltung tierschutzgerechter Standards in diesen Einrichtungen durch die Stadt Brandenburg an der Havel gewährleistet?
  5. Warum begrenzt die Stadt Brandenburg an der Havel die Erlaubnis zum Führen von sogenannten gefährlichen und im Land Brandenburg verbotenen Hunden ausschließlich auf angestellte Beschäftigte des Tierheimes, die die erforderliche Sachkunde nach § 11 HundehV des Landes Brandenburg vorweisen und sich mittels Kopie des Arbeitsvertrages legitimieren müssen?
  6. Warum schließt die Stadt Brandenburg an der Havel in ihrer Erlaubnis sachkundige Ehrenamtler, z. B. geschulte Vereinsmitglieder und Hundetrainer von Trainings- und Beschäftigungsmaßnahmen außerhalb des Tierheimgeländes aus? Inwieweit erfolgte bei dieser Entscheidung ein Abwägungsprozess insbesondere bezogen auf das Tierwohl, die Steigerung der Lebensqualität und die Vermittlungsfähigkeit dieser Tiere? 


Der Antrag auf Akteneinsicht bzw. Beantwortung unserer Fragen wurde mit Datum vom 26.07.2023 abgelehnt. Die Verwaltung führt hierzu als Begründung schriftlich aus:


"Da Ihnen die Zahl der in der Stadt Brandenburg an der Havel unterzubringenden Tiere im angefragten Zeitraum durch Ihre eigene monatliche Abrechnung bekannt sein dürfte, erübrigt sich hier die Akteneinsicht gem. § 6 Abs. 4 AIG. Lediglich zu 6 Tieren wurde im Jahr 2022 Individualverträge geschlossen. Diese Akten fallen unter § 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG. Ein Antrag auf Akteneinsicht ist abzulehnen, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht werden. Hier liegt keine Zustimmung der betroffenen Personen und Unternehmen zur Offenbarung vor. Das Auskunftsersuchen durch Akteneinsicht zu Ihrer Erlaubnis gem. § 10 Abs. 5 Hunde wurde an die zuständige Behörde weitergeleitet." Hiergegen wurde unserseits Widerspruch eingelegt. Denn: Entgegen der Darstellung des Veterinäramtes, ersucht der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. um eine fachlich und sachlich richtige und vollständige Beantwortung seiner Nachfragen, die vorliegend Informationen betreffen, die ihm explizit weder vorliegen, noch in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Mithin kann die Argumentation des Veterinäramtes schon allein aufgrund bestehender Widersprüche nicht nachvollzogen werden. So führte die Stadt Brandenburg an der Havel bereits selbst mehrfach – auch schriftlich und öffentlichkeitswirksam zu bestehenden Individualverträgen mit dem Tiere e.V. aus und weicht allein dort in irreführender Weise erheblich von den nun mit Bescheid vom 27.07.2023 dargelegten Angaben ab. Fraglich ist insofern, wie viele Tiere durch die Stadt Brandenburg an der Havel entgegen des bestehenden Vertrages tatsächlich anderweitig untergebracht wurden, ohne dass eine Beteiligung des bestehenden Vertragspartners oder eine Unterbringung bei diesem überhaupt erfolgte oder in Betracht gezogen wurde. 


Ferner erscheint eine bloße Weiterleitung des „Auskunftsersuchens durch Akteneinsicht“ zur Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 5 HundehV an die zuständige Behörde mehr als fragwürdig. Dies insbesondere, da sich das örtlich zuständige Veterinäramt u. a. für das Tierwohl und somit auch für die Lebensqualität von Tieren zuständig zeichnet, es unterliegt zudem organisatorisch ein und demselben Fach- und Geschäftsbereich – wie auch die hier angesprochene Fachgruppe 32 . Wir gehen aufgrund der Weiterleitung davon aus, dass der gebotene Abwägungsprozess i. S. d. Tierwohls, der Steigerung der Lebensqualitiät der Tiere sowie der Vermittlungsfähigkeit vorliegend weder erfolgt noch zukünftig beabsichtigt ist. Jedenfalls wurden hierzu bislang keine einschlägigen Ausführungen getätigt.


Auskunftsersuchen an die Stadt Brandenburg an der Havel vom 10.07.2023


Am 08.02.2023 wurde der Hund Scar sowie am 03.03.2023 der Hund Pikachu zur Durchführung notwendiger Kreuzband-Operationen durch das Veterinäramt aus unserem Tierheim abgeholt. Zuvor wurden beide beabsichtigen Operationen durch unseren Vertragstierarzt beim Veterinäramt angezeigt, mit dem Ziel einer Abstimmung  zu den Kosten sowie zur beauftragten Klinik. Statt einer Abstimmung erfolgte jedoch die Fortnahme.  Beide Tiere wurden bis heute nicht in die Obhut des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V., als durch die Stadt Brandenburg an der Havel mit der Aufnahme, artgerechten Unterbringung, Haltung und Vermittlung von Fundtieren und sichergestellten Tieren beauftragter Verein, zurück überführt. Die nicht erfolgte Rückgabe verletzt u. a. unsere vertraglich vereinbarten Rechte. Den Medien konnten wir entnehmen, dass sich Scar unter neuem Namen „Mojo“ beim Tiere e.V. in Geltow und Pikachu bei Tierisch Belzig e.V. befindet.


Auf Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz baten wir die Stadtverwaltung um folgende Auskünfte:


  1. Welcher konkrete Tierarzt hat die Hunde Scar und Pikachu operiert und warum?
  2. Wann genau erfolgten die Operationen?
  3. Welche genauen Kosten sind für die Operationen entstanden?
  4. Aus welchem konkreten Grund und auf welcher genauen rechtlichen, insbesondere vergaberechtlichen Grundlage sowie auf welcher vertraglichen Grundlage und zu welchen konkreten Konditionen wurden die Hunde Scar und Pikachu dauerhaft beim Tiere e.V. bzw. Tierisch Belzig e.V. untergebracht?
  5. Wann genau wurden die Hunde Scar und Pikachu in ein neues Zuhause vermittelt?
  6. Welcher konkrete Verkaufspreis wurde für Pikachu erhoben?
  7. Welcher konkrete Verkaufspreis wurde für Scar erhoben?


Der Antrag auf Akteneinsicht bzw. Beantwortung unserer Fragen wurde mit Datum vom 26.07.2023 abgelehnt. Die Verwaltung führt hierzu als Begründung schriftlich aus: "Diese Fragen beziehen sich auf Akten, die unter § 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG fallen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist abzulehnen, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht werden. Die betroffenen Personen bzw. Unternehmen wurden zu Ihrer Zustimmung zur Offenbarung befragt. Es wurde keine Zustimmung erteilt.". Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt.


Auskunftsersuchen an die Stadt Brandenburg an der Havel vom 24.07.2023


Wie der Verein Tiere e.V. auf seiner Homepage nunmehr öffentlichkeitswirksam mitteilt, wurden durch ihn „in Zusammenarbeit mit der Stadt Brandenburg, Tiere aus zahlreichen „Animal Hoarding“-Fällen untergebracht, versorgt und tierschutzgerecht vermittelt.“ Dieser Umstand ist dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. am 23.07.2023 bekannt geworden und verschärft die in der Beantwortung der Stadtverwaltung an die Fraktion Freien Wähler vom 24.04.2023 getätigten Aussagen, dass zu einzelnen Tieren fallbezogene Verträge mit dem Tiere e.V. zu den gleichen Konditionen wie mit dem Tierheim Brandenburg gemacht wurden. Es handelt sich vorliegend um eine vergaberechtswidrige Vertragsverletzung, die ausdrücklich gerügt wurde.


Auf Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz sowie als unmittelbar betroffen, baten wir die Stadt daher um folgende Auskünfte:


  1. Von welchen konkreten zahlreichen Fällen aus Animalhoarding ist vorliegend die Rede?
  2. Um wie viele Tiere unterteilt nach Hunden, Katzen, Kleintieren und Exoten handelt es sich genau?
  3. Warum konkret wurden diese Tiere nicht im Tierheim des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V. untergebracht, wie es vertraglich geregelt ist?
  4. Wer konkret hat den Verein Tiere e.V. zu welchen genauen Konditionen beauftragt (monatliche Pauschale oder Einzelabrechnung)
  5. Erfolgt die Abrechnung pro Tier oder unabhängig von der Tierzahl?
  6. Welche konkrete Vertragsdauer wurde vereinbart?
  7. Wurden zusätzliche Leistungen oder Auflagen vereinbart?
  8. Werden Tierarztkosten gesondert vergütet oder sind diese von der monatlichen Pauschale erfasst?
  9. Durch welche Vertragstierärzte erfolgt die tierärztliche Behandlung der Tiere?
  10. Wann genau wurden die Tiere vermittelt? Wie hoch ist die Aufenthaltsdauer in jedem konkreten Einzelfall?
  11. Gingen/Gehen die Tiere in das Eigentum des Auftragnehmers über?
  12. Erfolgt eine Beteiligung der Stadt Brandenburg an den Vermittlungserlösen?
  13. Welche konkreten Einnahmen wurden aus der Vermittlung dieser Tiere durch die Stadt Brandenburg an der Havel sowie den Tiere e.V. erzielt?
  14. Wo genau werden die Tiere untergebracht und wie ist die Einhaltung u. a. tierschutzrechtlicher Standards gewährleistet?
  15. Besteht seitens der Stadt Brandenburg an der Havel ein Vertrag mit dem Verein Tiere e.V., Tierisch Belzig e.V., der Tierrettung Potsdam und/oder der Tierarztpraxis Ebeling betreffend Fundtieren und behördlichen Beschlagnahmungen?
  16. Wenn ja, wann genau wurde/-n diese/-r abgeschlossen und auf welcher konkreten vergaberechtlichen Grundlage (Ausschreibung)? Welche genauen Konditionen, analog zu den Fragen 5-14, wurden vereinbart und warum?


Der Antrag auf Akteneinsicht bzw. Beantwortung unserer Fragen wurde mit Datum vom 27.07.2023 abgelehnt. Die Verwaltung führt hierzu als Begründung schriftlich aus: "Die Fragen beziehen sich auf Akten, die nicht im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel vorliegen.". Hiergegen wurde unsererseits Widerspruch eingelegt. Denn: Die Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel stellt eine Pflichtaufgabe der vor Ort zuständigen Behörde – hier die Stadt Brandenburg an der Havel dar. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Akten, die dem originären Zuständigkeitsbereich der Stadt unterliegen, nicht vorliegen sollen. Unabhängig davon, dass der bestehende Fundtierbetreuungsvertrag mit dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. vorliegend ganz offensichtlich nicht ausgeschöpft wurde und wird, bedarf ein davon abweichender Vertrag – auch wenn dieser zusätzlich und auf dem Wege der Einzelbeauftragung zustande gekommen sein mag - zweier übereinstimmender Willenserklärungen, die hier schon allein in Bezug auf Treu und Glauben, Wahrung der Haushaltgrundsätze und auch der Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel schriftlich fixiert werden. Im Übrigen sei auf die öffentlichkeitswirksamen, abweichenden und widersprüchlichen Ausführungen der Verwaltung u.a. vom 24.04.2023 und 24.07.2023 verwiesen, die schon allein auf das Vorhandensein etwaiger Vorgangsakten schließen lassen. Der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. hält an der vollständigen Beantwortung seines Auskunftsersuchens fest.

Aktuelle Entwicklungen - Ein Update

Wilko´s Verbleib ist bis heute unklar. Aus aktuellem Anlass und aufgrund widersprüchlicher Angaben der örtlichen Printmedien sowie des Veterinäramtes haben wir mit Datum vom 23.10.2023 ein erneutes Auskunftsersuchen an die Stadtverwaltung gerichtet und stellen hierin folgende Fragen:


  1. Aus welchem konkreten Grund nimmt das Veterinäramt Vertragstiere spontan ohne Vorankündigung und/oder Abstimmung mit dem Tierheim und/oder seinem Vertragstierarzt fort, sobald der Vertragstierarzt Befund, Diagnose und Behandlungsmaßnahmen festgelegt hat und diese auf eine tiermedizinische Behandlung in einer Tierklinik hinauslaufen (zuletzt die Hunde Scar, Pikachu und Wilko betreffend). Bitte gehen Sie insbesondere darauf ein, dass diese Vorgehensweise immer anlässlich eines Anrufes unseres Vertragstierarztes erfolgte, der der Information und Abstimmung dienen sollte. Gehen Sie auch darauf ein, dass die Fortnahme durch das Veterinäramt ohne vorherige aktuelle Sichtung der Tiere spontan erfolgte, die Notwendigkeit von Behandlungen durch das Amt per Ferndiagnose am Telefon in Frage gestellt wurde und - im Fall Wilko - von Vornherein eine Kostenbegrenzung des Veterinäramtes bis max. 800 € telefonisch ausgesprochen wurde. Auf welcher konkreten Berechnung basiert diese Kostengrenze?  
  2. Warum genau weist die Stadt Brandenburg an der Havel die fortgenommenen Tiere immer ein- und demselben Tierarzt – hier: den Tierärzten Ebeling zu? 
  3. Wie lässt sich diese Zuweisung mit den §§ 7, 9, 11 und 13 Abs. 8 der Berufsordnung der Tierärzte vereinbaren, wonach sich Tierärztinnen und Tierärzte u. a. kollegial und rücksichtsvoll gegenüber ihren Berufskollegen zu verhalten haben, Werbung zu unterbleiben hat und die Zuweisung von Patienten an andere Kolleginnen und Kollegen gegen Entgelt oder sonstige Vorteile untersagt ist? 
  4. Zu welchen konkreten Konditionen wurde bzw. wird Wilko seit dem Tag seiner Fortnahme beim Tierarzt behandelt? Was konkret wurde gemacht und abgerechnet, auf welcher konkreten Grundlage wurde abgerechnet?
  5. Warum genau grenzt die Stadt den Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. hinsichtlich der Inanspruchnahme vom Pflegestellen massiv ein, lehnt die Kostenübernahme in solchen Fällen ab und beruft sich zudem auf einen zu hohen Kontrollaufwand? Wie lässt sich dies damit vereinbaren, dass Wilko durch das Veterinäramt zeitgleich in einer externen fremden Pflegestelle zur Nachsorge untergebracht wurde? 
  6. Warum genau werden dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. die Entlassungspapiere der Tierklinik zum Hund Wilko, aus denen Befunde, Diagnosen sowie Verlauf hervorgehen, vorenthalten? Wilko wurde auf Veranlassung des Tierschutzvereins und in Abstimmung mit seinen Vertragstierärzten aufgrund einer akuten Symptomatik selbst eingewiesen, die Berechtigung dazu ergibt sich sowohl aus der bestehenden Betriebserlaubnis als auch dem bestehenden Vertrag. Mit welcher Diagnose konkret und welcher Weiterbehandlungsempfehlung konkret wurde Wilko bei der Abholung durch Frau Dr. Reimann aus der Tierklinik entlassen?
  7. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die Tierärzte des Tiere e.V. in Personalunion, nicht nur ein Tierheim und eine Tierarztpraxis betreiben, sondern auch angestellte Dozierende am Institut Dr. Heydrich (ehemaliger Landestierschutzbeauftragter und vormals Beschäftigter des Veterinäramtes der Stadt Brandenburg an der Havel) sind, als solche u. a. Vorträge für Amtstierärzte halten und sogar namentlich im Landestierschutzbericht erwähnt werden?
  8. Haben Sie und/oder Frau Dr. Reimann an einem der unter Punkt 7 genannten Seminare/Vortragsreihen teilgenommen? Haben ggf. weitere Beschäftigte der Stadt Brandenburg an der Havel daran teilgenommen?
  9. Ist der Stadt Brandenburg an der Havel bekannt, dass die gleichen Tierärzte zeitgleich anstreben, ein eigenes Tierschutzzentrum im Landkreis Potsdam-Mittelmark zu errichten und dazu offenkundig den Ausbau der Zusammenarbeit mit Behörden und den Abschluss weiterer Fundtierbetreuungsverträge für ihr angestrebtes Tierschutzzentrum als ein großes Ziel publizieren?
  10. Ist der Stadt Brandenburg an der Havel bekannt, dass auf der Homepage des Tiere e.V. die bestehende, gemeinsame Arbeit u. a. mit dem Veterinäramt der Stadt Brandenburg hervorgehoben wird, wonach Tiere aus zahlreichen Animalhoarding-Fällen untergebracht, versorgt und tierschutzgerecht vermittelt werden konnten? Warum genau blieb der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. in diesen zahlreichen Fällen unberücksichtigt und wurde als bestehender Vertragspartner nicht einmal angefragt?
  11. In welchem Zusammenhang steht die durch den Oberbürgermeister erfolgte Beanstandung gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2023 „Tierheim langfristig erhalten – Vertrag anpassen!“?


Antwort ausstehend ....


Alle weiteren voran gestellten Auskunftsersuchen, die Antwort der Verwaltung sowie die gesamte Geschichte haben wir im weiteren Blog-Verlauf für EUCH zusammen gefasst.


Nachruf zur Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.2023 und Richtigstellung

Während wir uns über eine breite Mehrheit für den Änderungs-Antrag der Fraktion Freie Wähler "Tierheim erhalten - Adäquate Zahlungen an den Tierschutzverein Brandenburg" freuen dürfen, bedürfen die in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2023  durch den Oberbürgermeister getroffenen Aussagen i. R. d. Änderungsantrages der Fraktion AfD zum Haushalt 2024 "Zuschuss für das Brandenburger Tierheim“ unseres Erachtens einer Richtigstellung (siehe Mitschnitt Live-Stream auf www.stadt-brandenburg.de).


Anders als durch den Oberbürgermeister behauptet, hat der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. in der Vergangenheit mehrfach bei der Stadt Brandenburg an der Havel - hier: beim Veterinäramt - mündlich und schriftlich angefragt, ob und inwieweit eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt bei baulichen Instandsetzungsmaßnahmen und Baumaßnahmen erfolgen kann. 


Unabhängig davon, dass diese Aussage im Rahmen von Fördermittelanträgen z. B. beim Deutschen Tierschutzbund e.V. ohnehin eine pflichtig beizubringende Angabe darstellt (als ein Beispiel sei der Bau unserer Katzenkrankenstation genannt), wurde die Verwaltung zuletzt im Rahmen der durch das Veterinäramt am 17.02.2023 beanstandeten baulichen Mängel um eine Aussage zur Kostenübernahme/-beteiligung gebeten und hieran per Mail vom 27.02.2023 sogar nochmals erinnert. Konkrete Antworten auf diese Anfragen, im Übrigen auch auf die Kaufanfrage für das Grundstück Cassmannstraße 16, 14770 Brandenburg stehen verwaltungsseitig bis heute aus. 


Während die amtierende Amtstierärztin wie auch die Vertreter des Rechtsamtes uns gegenüber die Auffassung vertreten, dass eine Kostenübernahme/-beteiligung weder vom Fundtierbetreuungsvertrag noch vom Pachtvertrag gedeckt sind, hören wir die durch den Oberbürgermeister nun offerierte Möglichkeit eines separaten Antrages an die Stadtverwaltung so zum ersten Mal. Fraglich ist für uns in diesem Zusammenhang insbesondere, ob es der Verwaltung zuzumuten gewesen wäre, unsere nachweislich gestellten Nachfragen zur Kostenübernahme/-beteiligung entsprechend unserer eindeutigen Intention auszulegen (§ 133 BGB), wenn es dem Oberbürgermeister doch vorliegend nur an einem formellen Akt mit dem Titel „Antrag“  zu fehlen scheint. Eine Beratung zur formellen Ausgestaltung eines durch den Oberbürgermeister genehmigungsfähigen Antrages bzw. überhaupt ein Hinweis auf die Notwendigkeit der Formulierung, wäre wohl mehr als wünschenswert gewesen.  


Wir dürfen an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir die durch das Veterinäramt beanstandeten baulichen Mängel vom 17.02.2023 ausschließlich durch Eigenmittel sowie Spenden großzügiger Privatpersonen und Unternehmen inkl. der Arbeitsleistung angegangen sind und größtenteils beseitigen konnten. Neben den mit MBS-Fördermitteln und aufgrund einer Beanstandung des Veterinäramtes neu anzuschaffenden Hundehütten, stehen natürlich kontinuierlich weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen auf unserer Agenda. Darunter u. a.: die Erhöhung bestehender Sicherheitsmaßnahmen/-anlagen, die Sanierung des Katzenaußengeheges sowie die Fertigstellung des Kleintierhauses.


Wilko - Wie wir dich kennenlernen durften... Ein Rückblick

Und immer wieder neue unangekündigte Kontrollen...


...so zuletzt am 09.11.2023 geschehen, diesmal erschien das Veterinäramt sogar mit unangekündigter externer Begleitung, nahm wissentlich in Kauf, dass weder Tierheimleitung noch Vorstandsmitglieder anwesend waren und hielt die Tierpfleger ganze 5 Stunden in Atem - Zeit die eigentlich unseren Tieren gehörte. Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze. Soviel vorab: Wir haben selbstverständlich Widerspruch eingelegt.



Was bisher geschah (ff.).... Der Fall "Ben".

Leider keine Amtsposse: Nach eindeutiger, endgültiger und vernichtender Diagnose mussten wir uns am 17.11.2023 von unserem geliebten Ben verabschieden. So ergab die Biopsie ein irreparables, aggressives Tumorgeschehen, das bereits gestreut hatte. Solche Entscheidungen sind nie leicht zu treffen, doch hier kamen gleich zwei Tierärzte zur gleichen Diagnose und Empfehlung im Sinne des Tierwohls. Am 17.11.2023 um 8 Uhr sollte Ben die Regenbogenbrücke, durch uns liebevoll begleitet, betreten. Während das Veterinäramt im Vorfeld für die behandelnde Tierärztin nicht erreichbar war, informierte dieses kurze Zeit später, dass Bens Leichnam dem Veterinäramt zum Zwecke der Obduktion zu übergeben ist. Bereits um 8.45 Uhr standen die Vertreter des Amtes dann vor dem Tierheim und verlangten die Herausgabe. Fassungslos und unendlich traurig blieben wir zurück. So gern hätten wir dir die letzte Ehre erwiesen und dir eine liebevolle Bestattung zuteil werden lassen. Warum?

Mit Schreiben vom 23.11.2023 richteten wir ein erneutes Auskunftsersuchen an die Stadt Brandenburg an der Havel, welches folgende Fragen beinhaltet:


  1. Warum genau wurde Hund Ben trotz völlig eindeutiger Diagnose zweier unabhängiger Tierärzte durch das Veterinäramt zur Obduktion eingeschickt?
  2. Wie hoch genau sind die Obduktionskosten für auf dem Gebiet der Stadt Brandenburg gefundene und sichergestellte Tiere?
  3. Wie viele Obduktionen wurden bei diesen Tieren, aus welchem konkreten Anlass und mit welchem genauen Ergebnis in den letzten 3 Jahren durchgeführt?
  4. Welche konkreten Tierärzte haben die Obduktion des Hundes Ben und alle weiteren Obduktionen, zu welchen konkreten Kosten und mit welchem konkreten Ergebnis durchgeführt? Wir bitten um Zuleitung des Obduktionsberichtes des Hundes Ben sowie aller weiteren ehemaligen Bestandstiere des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e.V.
  5. Warum genau wird durch das Veterinäramt neuerdings für Pflegestellen entgegen der bestehenden, jahrelangen Praxis ein Antrag verlangt?
  6. Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage fußt diese Forderung, zumal die Kostenübernahme durch das Veterinäramt in der Vergangenheit abgelehnt wurde?
  7. Wie genau lässt sich dies mit dem bestehenden Vertrag vereinbaren, nach dem der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. erstrecht mit der artgerechten Unterbringung und Vermittlung beauftragt ist, ihm diese Kompetenz übertragen wurde und er sogar selbst Nachkontrollen durchführt?
  8. Warum genau soll es zukünftig nicht mehr ausreichen, in der Abrechnung Zeitdauer und Grund (i.d.R. Handaufzucht/ medizinische Nachsorge) zu vermerken und den Pflegevertrag beizufügen?
  9. Warum werden Vereinsmitglieder die sich temporär und für die Verwaltung kostenneutral um Tiere kümmern, plötzlich unter einen Generalverdacht gestellt, gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen, während das Amt selbst ständig Tiere aus dem Vertragsgegenstand entnimmt und spurlos verschwinden lässt? Zuletzt geschehen im Fall des am 10.10.2023 aus der Tierklinik Anicura in Potsdam durch Frau Dr. Reimann (Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel) persönlich abgeholten Hundes Wilko?
  10. Wo genau ist der Hund Wilko? Falls er vermittelt wurde, zu welchen konkreten Konditionen? In welcher Höhe findet eine Beteiligung des Tierschutzvereins Brandenburg an der Havel e. V. an der Vermittlungsgebühr vor dem Hintergrund der bisherigen Aufwendungen des Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. statt?
  11. Welche Informationen/Unterlagen zum bisherigen Behandlungsstand, Impfstatus etc. wurden der Pflegestelle bzw. dem Adoptanten zu dem Hund Wilko gegeben?
  12. Warum genau erfolgte bisher keine Information an den bisherigen Halter (Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V.) zum Verbleib von Wilko? Diese werden benötigt, um den neuen Halter  u. a. über charakterliche Eigenschaften, Trainingsfortschritte und Besonderheiten zu informieren.
  13. Die Fragen 10-12 bitten wir ebenso für alle weiteren ab dem 19.09.2022 ff. durch das Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel im Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. fortgenommenen und anderweitig untergebrachten bzw. vermittelten Tiere zu beantworten.


Antwort ausstehend....

von ©Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. 19. Oktober 2024
Wir sind zutiefst gerührt. Soooo viel Tierliebe zum Fest der Feste! Während anderswo die Lebkuchen in die Regale trudeln, haben sich ganz wundervolle, regional engagierte Menschen mit einer bisher beispiellosen Spenden-Aktion auf den Weg gemacht, um unser Tierheim zu unterstützen. Schaut euch das mal an!!! Wir sind einfach nur sprachlos und DANKEN von ganzem Herzen der Fachanwaltskanzlei René Vogel, der Tierarztpraxis am Grillendamm, der Druckerei Zuckschwerdt, dem Blumenhaus Schossau und Marlitt von BB-Radio für diese wunderschönen Charity-Baumkugeln, die Tierliebe in die heimischen Stuben zaubern. Macht mit! Mit jeder Kugel unterstützt ihr unsere Schützlinge und den Erhalt des Tierheims. Erhältlich bei den o. g. Tierfreunden und nur solange der Vorrat reicht #merrychristmas.
von © Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. 24. September 2024
von © Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. 24. September 2024
Sonnenschein und gute Laune, stärkende Worte und intensive Gespräche, materielle und finanzielle Spenden... es war ein fantastischer Tag der offenen Tür im Tierheim Brandenburg. Lynn Bieber kam mit einer Hüpfburg, Janine, Nick und Jayda Binder mit ihrem Foodtruck: von Herzen sei euch gedankt, denn neben ihrer Arbeitskraft haben sie alle Einnahmen gespendet! Das Kuchenbuffet war der Wahnsinn, es geht ein Dank an alle eifrigen Bäcker! Vormerken: Weihnachtsfest der Tierheimtiere am 14. Dezember 2024.
von © Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. 29. August 2024
700 Jahre Wust, 615 Euro für unser Tierheim Brandenburg! Mit einem Kuchenstand - wir danken an dieser Stelle allen fleißigen Küchenbäckern - waren vier Mädels des Tierheims Brandenburg an der Havel bei der Wuster Jubiläumsfeier zugegen und verkauften im Schweiße ihres Angesichts leckeren Kuchen. Dank der hungrigen Gäste, die zahlreich spendeten, kamen am Ende des Nachmittags 615 Euro zusammen! Wahnsinn! Unser Dank gilt neben den Kuchenbäckern natürlich dem Wuster Festkomitee.
von ©Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. 1. August 2024
Donnerstag, 01.08.2024…Zeit für einen Wochenrückblick. Und weil einfach soooo viel passiert ist, berichten wir in mehreren Kapiteln 😅 beginnend mit Teil 1 und schwerem Geschütz, das bereits seit Montag 06.00 Uhr über unseren Hof rollt. Wir können euch sagen: Es ist einfach WAHNSINN, was die fleißigen Bauarbeiter hier bewerkstelligt haben. Eifrig wurden Untergründe abgetragen und begradigt. Mit Spannung verfolgten wir den Fortschritt der Bauarbeiten, ohne dass der Tierheimbetrieb dabei zum Erliegen kam. Hand in Hand, Stück für Stück schaffen WIR ALLES und fiebern gemeinsam mit unseren Schützlingen dem 1. Bauabschnitt - der Installation neuer tierschutzkonformer Hundezwinger inkl. beheizbaren Schutzräumen - entgegen.
von Julia Domres - ausgebildete, praktizierende Human- und Tierphysiotherapeutin sowie Hundetrainerin 21. Juli 2024
von ©Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. 16. Juli 2024
Daumen drücken ✊🏻 3 Bauvorhaben braucht es, um das Tierheim fit für die neusten rechtlichen Anforderungen zu machen: 1. Die Errichtung neuer moderner Hundezwinger inkl. Fundament, Dach, Industriefußboden, frei begeh- u. beheizbarem Wind- u. Wetterschutz inkl. Blick nach außen - ca. 35.000 € 2. Den Ausbau der Hundeunterkünfte (Anbau und Haupthaus) inkl. separater Futterküche, Behandlungsraum u. Tollwutquarantäne. Da die vorhandenen geschlossenen Räume im Anbau des Hundehauses ohne bodentiefe Fenster nicht mehr den akt. Anforderungen entsprechen, möchten wir für unsere Tiere nicht „nur“ Fenster und Heizkörper versetzen, sondern die Stuben nachhaltig durch den Anbau eines Außenbereiches verändern. Vorteil: Mehr Platz & Frische Luft. Geschätzte Kosten: 79.324 € Hierfür möchten wir, die durch den Hauptausschuss zugesagte, noch nicht ausgezahlte, bauliche Förderung der Stadt verwenden. Und schließlich 3. - bisher beispiellos - die Kernsanierung unseres in die Jahre gekommenen Hundehauses (dazu später mehr). Fakt ist: Alle Maßnahmen bedingen sich gegenseitig! Wir haben Begehungen durchgeführt, andere Tierheime besucht, zusätzliche Fördermöglichkeiten akquiriert, alte Anlagen abgerissen und Fördermittelanträge in schwindelerregender Höhe gestellt. Zuletzt bei der Stadt, mit der Bitte um Auszahlung der durch den Hauptausschuss am 02. Mai 2024 beschlossenen finanziellen Unterstützung. Während uns das Städt. Gebäude- u. Liegenschaftsamt vor Ort zwar baufachlich beriet, musste der Fördermittelantrag an die Stadt ohne vorherige Vor-Ort-Beratung und Abstimmung mit dem Veterinäramt erfolgen, da die durch den Oberbürgermeister auf den 20.06.24 datierte Begehung am selben Tag ersatzlos abgesagt wurde. Auf Nachfrage hieß es aus dem Veterinäramt dazu u.a.:„Sie müssen doch nur die Tierschutz-Hundeverordnung einhalten (..)“. Während wir zu Pkt. 1 Mittel beim Land beantragt haben, welches das Veterinäramt i. R. d. Entscheidung beteiligt, entscheidet die Stadt über die zu Pkt. 2 beantragten Mittel selbst. In beiden Fällen sind wir so oder so vom Veterinäramt abhängig und können nur auf das Beste - die Auszahlung der Mittel und Baubeginn - hoffen. #rettetdastierheimbrandenburg #tierheimbrandenburganderhavel
von © Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. 16. Juni 2024
Abrissparty im Tierheim - Ein voller Erfolg
von © Tierschutzverein Brandenburg an der Havel 11. Mai 2024
Pflegende für Pflegende
von © Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. 25. April 2024
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