Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Fundort. Unser Tierheim ist für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel inkl. Plaue, Kirchmöser, Klein Kreutz, Saaringen, (Neu)Schmerzke, Paterdamm, Wust und Gollwitz, sowie Premnitz mit seinen Ortsteilen Döberitz, Gapel und Mögelin zuständig. Sie können das Tier direkt zu uns bringen oder eine Abholung abstimmen. Wichtig! Erreichen Sie uns nicht, rufen Sie bitte die Feuerwehr (03381 6230) an, diese verbringt das Fundtier ins Tierheim, ohne dass dem Finder dafür Kosten entstehen.
Für Fundtiere innerhalb der nachfolgend genannten Gemeindegebietsgrenzen, bitten wir Sie die zuständigen Ämter direkt zu kontaktieren:
Amt Beetzsee - Telefon: 03381-799-90
Amt Brück - Telefon: 033844-623-36
Amt Groß Kreutz - Telefon: 033207-351-20
Amt Wusterwitz - Telefon: 033839-669-21
Amt Werder - Telefon: 03327-739-289
Amt Ziesar - Telefon: 033830-654-204
Kloster Lehnin - Aufnahme durch Tierhilfe Potsdam
Telefon: 01517/ 0121202
Leider sind die Tierheime an Zuständigkeitsgrenzen gebunden. Sofern Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns gern telefonisch bzw. rufen Sie beim zuständigen Veterinäramt, Ordnungsamt, der Feuerwehr oder der Polizei an.
Davon ist grundsätzlich abzuraten. Sie haben in jedem Fall eine Anzeigepflicht, da Sie sich anderenfalls der Fundunterschlagung strafbar machen. Darüber hinaus erfolgt ein Eigentumsübergang frühestens nach 6 Monaten, solange kann der rechtmäßige Eigentümer sein Tier zurückfordern. Maßgeblich ist das Datum auf der Fundtieranzeige. Die zuständige Fundtierbehörde ist der Fachbereich V - Ordnung und Sicherheit der Stadt Brandenburg an der Havel, der den Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. mit der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Fundtieren aus dem Stadtgebiet beauftragt hat.
Eine Eigenverwahrung durch den Finder/die Finderin ist zwar nicht ausgeschlossen, hebt die Anzeigepflicht jedoch nicht auf und bedeutet zudem die vollständige Kostenübernahme durch den Finder/die Finderin.
Nein. Der Finder füllt eine Fundtieranzeige aus und unterzeichnet diese eigenhändig unter Vorlage des Personalausweises.
Fundtiere werden zunächst auf einen Mikrochip oder sonstige Hinweise in Bezug auf den Halter sowie auf den Allgemeinzustand hin untersucht. Soweit erforderlich wird dem Tier tierärztliche Hilfe zuteil. Findet sich der rechtmäßige Halter, muss er sein Eigentum nachweisen und für die entstandenen Kosten (z.B. Futterkosten, Tierarzt etc.) aufkommen. Gesetzlich hat der rechtmäßige Halter 6 Monate Zeit, sein Tier (verlorene Sache) zurückzufordern. Findet sich der Eigentümer nicht, so geht das Tier schnellstmöglich in die Tiervermittlung und es wird ein neues, liebevolles Zuhause gesucht.
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