Futterstellen? Erlaubt oder nicht?
Der Tierschutzverein ist auf sogenannte Futterstellen in überschaubarer Zahl angewiesen, um die Katzen im Überblick zu behalten, einfangen und kastrieren zu können (Populationskontrolle). Stellen, an denen lediglich Essensreste aus dem Fenster geworfen werden, sind keine Futterstellen und müssen vermieden werden! Auch lässt sich der eigentliche Sinn der Futterstelle, nämlich die Populationskontrolle so nicht erfüllen.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.13, wurde die Stadtordnung der Stadt Brandenburg an der Havel geändert. Dem voran ging eine Initiative des TSV, die durch die CDU-Fraktion unterstützt und per Beschlussantrag Nr. 043/2013 in die entsprechenden Gremien eingebracht wurde.
War das Füttern wild lebender Tiere gemäß § 4 (3) der Stadtordnung bisher untersagt, heißt es nunmehr:
"Das Füttern wild lebender Tiere ist untersagt, Ausnahmen aus Gründen des Tierschutzes, des Naturschutzes, des Jagd- und Weidwesens bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Brandenburg an der Havel".
Dies ist ein wesentlicher Beitrag für den Erhalt von Katzenfutterstellen im öffentlichen Raum und ein wichtiger Erfolg für die Vermeidung des Katzenelends.
Der TSV Brandenburg an der Havel e.V. führt in diesem Zusammenhang eine Liste mit seinen aktuellen Futterstellen. Darin enthalten sind neben den Kontaktdaten der Ansprechpartner vor Ort, auch Aussagen zum Tierbestand. Diese Liste wird stetig kontrolliert, aktualisiert und der Stadtverwaltung per Sammelantrag gesandt. Wir weisen höflich aber bestimmt darauf hin, dass Futterstellen ohne Zustimmung der Stadt gemäß der geltenden Stadtordnung illegal sind.
Die Beantragung für TSV-Futterstellen erfolgt unter 03381 304140 direkt über den Verein.
Verhaltensregeln für Futterstellen
Wir alle wissen, dass es in unserer Gesellschaft nicht nur Katzenfreunde gibt. Die gegenseitige Rücksichtnahme gebietet sich daher. Die Beeinträchtigung oder Störung von Anwohnern und/oder Passanten durch eine Katzenfutterstelle ist möglichst zu vermeiden.
Wir möchten um Beachtung der folgenden Hinweise bitten, denen insbesondere die TSV-Futterstellen unterliegen:
- Wählen Sie einen möglichst wenig frequentierten Ort für die Einrichtung einer Futterstelle, eine unmittelbare Aneinanderreihung von Futterstellen auf engem Raum ist nicht zulässig (z. B. Mehrere Stellen in einer Straße)
- Schränken Sie die Fütterung auf max. 2 Mahlzeiten am Tag ein
- Vermeiden Sie das laute Rufen und/oder Tellerklappern nach den Tieren
- Hinterlassen Sie die Futterstelle sauber (Teller und Futterreste müssen unmittelbar nach jeder Fütterung weg geräumt werden)
Antragsformular für Futterstellen - Bitte ausfüllen und dem TSV zur Prüfung und Bestätigung einreichen.