Straßenkatzen

Meldung freilebender Katzen

Sie beobachten unkastrierte, freilebende, vielleicht sogar medizinisch unterversorgte Katzen in Ihrem Wohnumfeld in Brandenburg an der Havel und Umgebung (Klein Kreutz, Saaringen, Wust, Gollwitz bei Wust, Schmerzke, Neu-Schmerzke, Mahlenzien, Plaue, Kirchmöser, Butterlake)? Kein Problem - Bitte melden Sie sich  per Kontaktformular bei uns. Wir versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen.

 


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"Katzenelend muss nicht sein"

Jeder der aufmerksam durch unsere Stadt läuft wird sie sehen. Sie huschen über abgelegene Straßen, zeigen sich in Kleingartenanlagen und insbesondere im Frühjahr und Herbst hört man sie des nachts: frei lebende Katzen.Immer wieder werden wir mit Fragen zum Thema "freilebende Katzen" konfrontiert. Daher wollen wir an dieser Stelle über die wichtigsten Aspekte aufklären.


Freilebende Katzen - umgangssprachlich "Wilde Katzen" genannt - sind die Nachkommen ausgesetzter bzw. entlaufener und/oder unkastrierter Hauskatzen. Leider gab und gibt es immer noch Menschen, die wegziehen und ihre unkastrierten Katzen zurück lassen oder sich einfach nicht mehr um die Tiere kümmern. Auch unerwünschter Nachwuchs, den die eigene Katze mit nach Hause bringt und den man über Kleinanzeigen nicht "los" wird, landet oft sich selbst überlassen auf der Straße. Ein ähnliches Problem beobachten wir zumeist auf dem Land, auf dem man unerwünschtem Nachwuchs noch immer nicht mit Kastration begegnet, sondern häufig mit eher mittelalterlichen und zudem illegalen Methoden. 


Die Tiere vermehren sich naturgemäß insbesondere an Ballungsorten, an denen sie ein hohes Nahrungsangebot finden. Kleingartenanlagen bieten Unterschlupf, Nahrung in Form von Mäusen, Vögeln und Komposthaufen und sind daher beliebte Anlaufpunkte. Zusätzlich finden viele Gartenfreunde im Sommer Gefallen an den süßen Tierchen und füttern sie - zumindest bis zum Herbst, dann kümmert sich niemand mehr. An die Kastration denkt kaum ein katzenlieber Tierfreund. Erst wenn aus zwei Katzen sechs oder mehr geworden sind, wenden sie sich dann dringend Hilfe suchend an den Tierschutzverein, der bitte sofort ausrücken und die Tiere mitnehmen soll. Wohin? Na ins Tierheim wohin denn sonst ...?


Können diese Tiere tatsächlich im Tierheim Obdach finden?

NEIN. Denn: Es handelt sich regelmäßig um Katzen, die sich weder anfassen, geschweige denn einfach so einpacken und abtransportieren lassen. Sie sind verwildert, dulden Menschen kaum näher als maximal 2 Meter. Sperrt man diese Tiere nun erst in kleine Käfige (Quarantänestation) und anschließend in Stuben mit 12 anderen Tieren, leiden sie nicht nur psychische Höllenqualen sondern haben zusätzlich nicht die kleinste Vermittlungschance. Auch die Versorgung durch die Tierpfleger ist schier unmöglich, denn für die Gabe von Medizin, Wurmkuren, Impfungen etc. müssten die Katzen händelbar sein.


"Aber SIE sind doch der Tierschutz, tun Sie etwas!"

Das tun wir - im Rahmen unserer Möglichkeiten! Der Tierschutzverein finanziert sich über Spenden. Aus ein und demselben Topf muss ein Tierheim mitsamt seinen anfallenden Kosten betrieben und erhalten werden UND Kastrationen müssen finanziert werden. Das ist nicht nur schwer, es ist ohne die finanzielle Mithilfe von Katzenfreunden einfach nicht möglich! Jedes Jahr beantragt der TSV Fördergelder - zweckgebunden für die Kastration freilebender Katzen. Es muss im Durchschnitt jedoch etwa das ZEHNFACHE dieser Fördermittel für Kastrationen aufgebracht werden, denn die Meldungen reißen nicht ab. Der Tierschutzverein kann das allein nicht leisten.

Was wird nun?


Wir brauchen dringend Spenden! Die Kastration und medizinische Versorgung der Straßenkatzen (oft leiden die Tiere auch unter Parasiten, Zahnproblemenn o. Ä.) läuft kontinuierlich und sie muss finanziert werden. Wer den Tieren helfen kann und möchte, überweist uns bitte, bitte einen beliebigen Betrag unter dem Kennwort:

 

"Notfallfond freilebender Katzen"

 

Bankverbindung:


TSV Brandenburg an der Havel e.V.

MBS Potsdam

BIC: WELADED1PMB

IBAN: DE 2516 0500 0036 0100 0848

Futterstellen? Erlaubt oder nicht?

Der Tierschutzverein ist auf sogenannte Futterstellen in überschaubarer Zahl angewiesen, um die Katzen im Überblick zu behalten, einfangen und kastrieren zu können (Populationskontrolle). Stellen, an denen lediglich Essensreste aus dem Fenster geworfen werden, sind keine Futterstellen und müssen vermieden werden! Auch lässt sich der eigentliche Sinn der Futterstelle, nämlich die Populationskontrolle so nicht erfüllen.


Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.13, wurde die Stadtordnung der Stadt Brandenburg an der Havel geändert. Dem voran ging eine Initiative des TSV, die durch die CDU-Fraktion unterstützt und per Beschlussantrag Nr. 043/2013 in die entsprechenden Gremien eingebracht wurde.

 

War das Füttern wild lebender Tiere gemäß § 4 (3) der Stadtordnung bisher untersagt, heißt es nunmehr:

 

"Das Füttern wild lebender Tiere ist untersagt, Ausnahmen aus Gründen des Tierschutzes, des Naturschutzes, des Jagd- und Weidwesens bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Brandenburg an der Havel".

 

Dies ist ein wesentlicher Beitrag für den Erhalt von Katzenfutterstellen im öffentlichen Raum und ein wichtiger Erfolg für die Vermeidung des Katzenelends.

 

Der TSV Brandenburg an der Havel e.V. führt in diesem Zusammenhang eine Liste mit seinen aktuellen Futterstellen. Darin enthalten sind neben den Kontaktdaten der Ansprechpartner vor Ort, auch Aussagen zum Tierbestand. Diese Liste wird stetig kontrolliert, aktualisiert und der Stadtverwaltung per Sammelantrag gesandt. Wir weisen höflich aber bestimmt darauf hin, dass Futterstellen ohne Zustimmung der Stadt gemäß der geltenden Stadtordnung illegal sind.

 

Die Beantragung für TSV-Futterstellen erfolgt unter 03381 304140 direkt über den Verein.

 

Verhaltensregeln für Futterstellen

 

Wir alle wissen, dass es in unserer Gesellschaft nicht nur Katzenfreunde gibt. Die gegenseitige Rücksichtnahme gebietet sich daher. Die Beeinträchtigung oder Störung von Anwohnern und/oder Passanten durch eine Katzenfutterstelle ist möglichst zu vermeiden.

 

Wir möchten um Beachtung der folgenden Hinweise bitten, denen insbesondere die TSV-Futterstellen unterliegen:

 

- Wählen Sie einen möglichst wenig frequentierten Ort für die Einrichtung einer Futterstelle, eine unmittelbare Aneinanderreihung von Futterstellen auf engem Raum ist nicht zulässig (z. B. Mehrere Stellen in einer Straße)

 

- Schränken Sie die Fütterung auf max. 2 Mahlzeiten am Tag ein

 

- Vermeiden Sie das laute Rufen und/oder Tellerklappern nach den Tieren

 

- Hinterlassen Sie die Futterstelle sauber (Teller und Futterreste müssen unmittelbar nach jeder Fütterung weg geräumt werden)

 

Antragsformular für Futterstellen - Bitte ausfüllen und dem TSV zur Prüfung und Bestätigung einreichen.



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