Nein. Zur Vermeidung unüberlegter Anschaffung, starten Hund und Mensch zunächst in eine ausgedehnte und durch die Tierpfleger/innen begleitete Kennenlernphase. Die Dauer dieser Kennenlernphase richtet sich nach den einzelnen Ansprüchen der Tiere. Im Fokus stehen Verantwortungsbewusstsein sowie der sichere Umgang. Ihren individuellen Terminplan stimmen Sie direkt vor Ort mit den Tierpflegern ab.
JA - Denn: Ein Tier zu adoptieren bedeutet über viele Jahre hinweg Verantwortung zu übernehmen. Für Tierheimtiere wird eine Schutzgebühr erhoben, die sich im Wesentlichen nach dem Alter und dem Gesundheitsstatus des Tieres richtet und einer Aufwandsentschädigung gleicht (50-350 €).
- Ihren gültigen Personalausweis
- Die Schutzgebühr (Bitte beachten Sie, dass wir keine Kartenzahlung anbieten können)
- Vermieterbescheinigung, die die Hundehaltung gestattet
- Nachweis über den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz
- am Abholtag: Leine, Halsband, Geschirr
- darüber hinaus empfehlen wir: eine gute Reisetransportbox für das Auto
Die Hundehaltung kann im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Die vor Vermittlung einzureichende Genehmigung des Vermieters, soll den Hundehalter absichern und die ungewollte Rückgabe des Tieres ins Tierheim verhindern.
Grundsätzlich besteht in den ersten drei Monaten ein kostenfreies Rückgaberecht.
Die Bereitstellung von Pensionsplätzen richtet sich nach den Aufnahmekapazitäten und muss im Einzelfall angefragt werden.
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